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Darf man ein Haus selbst abreißen? -Genehmigungen

Wird ein neues Gebäude auf einem bebauten Grundstück geplant, dann muss zunächst einmal der Abriss durchgeführt werden. Es stellt sich die Frage, ob und welche Genehmigungen erforderlich sind. Wir haben für Sie die wichtigsten Fakten zur Genehmigungspflicht, den Voraussetzungen und den Inhalten zusammengestellt. Erfahren Sie, welche Punkte zu beachten sind und ob Sie Ihr Haus ohne Genehmigung abreißen können.

Ist der Hausbau beziehungsweise der Abriss des alten Gebäudes geplant, dann müssen viele Aufgaben ausgeführt werden und alle Gesetze sind zu berücksichtigen. Für viele Arbeiten werden Genehmigungen benötigt, beispielsweise für umfangreiche Abbrucharbeiten oder das Errichten von Wohngebäuden. Es stellt sich daher die Frage, ob man ein Haus selbst abreißen darf und welche Anträge gestellt werden müssen. Besonders problematisch ist, dass Verstöße gegen die Gesetze zu finanziellen Strafzahlungen führen. Wir sind daher den Fragen nachgegangen und berichten, welche Genehmigungen erforderlich sind.

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Allgemeines zur Genehmigungspflicht

Das deutsche Baurecht wird in verschiedenen Gesetzestexten wie den Landesbauverordnungen geregelt. Ein Problem ist es, dass keine allgemeingültige Aussage für das gesamte Bundesgebiet getätigt werden kann. Sie müssen stets die für den jeweiligen Standort geltenden Bestimmungen betrachten. Sollten die Vorschriften nicht eingehalten werden, dann können Strafen auferlegt werden. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem Bundesland und der Art des Vergehens. Wird ein denkmalgeschütztes Gebäude ohne Genehmigung abgerissen, dann muss der historische Wert der Anlage bestimmt werden. Sechsstellige Strafsummen sind hierbei keine Seltenheit. Aus diesem Grunde ist es generell anzuraten, sich intensiv mit dem örtlichen Gesetz auseinanderzusetzen oder direkt eine Anfrage an das Bauamt zu stellen, um spätere Strafen auszuschließen.

Tipp: Stellen Sie Anfragen schriftlich, um später einen Nachweis zu besitzen.

Sind Genehmigungen für den Abriss erforderlich?

Die Antwort auf die Frage „Darf man ein Haus selbst abreißen?“ hängt von der Art des Gebäudes und den genauen Umständen ab. In vielen Fällen ist keine Genehmigung im eigentlichen Sinne erforderlich. Allerdings müssen Sie den geplanten Abriss beim Bauamt anzeigen. In den Landesbauordnungen ist festgelegt, wann eine Abbruchgenehmigung erforderlich ist. Sie dürfen auf keinen Fall mit den Arbeiten beginnen, bevor die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Es empfiehlt sich, erst abzuwarten, ob abgerissen werden darf und anschließend die Verträge für den Neubau zu unterzeichnen. Ansonsten könnten Sie im Falle der Ablehnung des Abbruchantrags Ausfallzahlungen an die Baufirma zahlen müssen.

Beispiel

Die hessische Landesbauverordnung

§ 62 Absatz 1 der hessischen Landesbauverordnung regelt, dass für den Bau sowie für den Abbruch von bestimmten Gebäuden eine Abrissgenehmigung erforderlich ist. In § 1 Absatz 2 sind Einschränkungen vorhanden, da das Gesetz nicht für alle baulichen Anlagen gültig ist. Zu den Ausnahmen gehören unter anderem Anlagen des öffentlichen Verkehrs. § 63 beschreibt die Bautypen, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist. Laut § 58 HBO werden genehmigungspflichtige Abbrüche im Vollverfahren geprüft. Beachten Sie, dass neben der Abbruchgenehmigung für die Gebäude noch weitere Genehmigungen erforderlich sein können:

Gesetzliche Regelung

  • Baumfällgenehmigungen
  • wasserrechtliche Erlaubnis bei Grundwasserberührung
  • wasserrechtliche Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

In Hessen muss auch der genehmigungsfreie Abbruch durch eine Fachfirma durchgeführt werden. Alle Gesetze, beispielsweise in Bezug auf den Denkmalschutz und den Naturschutz, müssen berücksichtigt werden. Dem Antrag auf Abbruch müssen zahlreiche Unterlagen beigefügt werden. Die zuständigen Behörden erteilen im Einzelfall Auskunft darüber, auf welche Unterlagen gegebenenfalls verzichtet werden kann. Im Allgemeinen sind folgende Unterlagen dem Antrag hinzufügen:

  • Antragsformular
  • Statistischer Abgangserhebungsbogen
  • Liegenschaftsplan
  • Auszug aus dem Flurstücks-/Eigentümernachweis
  • Freiflächenplan mit Baumbestand
  • Konzept zur Vermeidung von Baulärm
  • Handels-/Vereinsregisterauszugs/Gesellschaftervertrags
  • Handlungsvollmachten
  • Übersichtsplan
  • Grundrisse
  • Schnitte
  • Nachweis über die Einhaltung der Schutzziele der Erhaltungssatzung
  • Berechnung des Bruttorauminhalts
  • Lichtbilder
  • Formlose Abbruchbeschreibung ( inklusive Entsorgungskonzept und Abbruchkonzept)
  • Bodengutachten bei festgesetzten Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen

Die Abbruchgenehmigung ist in Hessen in folgenden Fällen zwingend vorgeschrieben:

  • Der Bruttorauminhalt des Gebäudes beträgt mehr als 300 Liter.
  • Das Gebäude wird landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzte und die Brutto-Grundfläche ist größer als 150 m².
  • Es handelt sich um einen Behälter mit mehr als 150 m³ Inhalt.

Wichtige Fragen zum Hausabriss

Wer ist für die Erteilung von Genehmigungen in Deutschland verantwortlich?

Die Bauaufsichtsbehörden übernehmen die Bauaufsicht. Für denkmalgeschützte Gebäude sind die Denkmalschutzbehörden zuständig. In Deutschland ist das Bauordnungsrecht Landesrecht. Jedes Bundesland hat die Landesbauordnungen festgelegt. In den Verordnungen ist festgelegt, welche Behörden im Einzelnen für die Genehmigungen zuständig sind. Im Allgemeinen übernehmen die kreisfreien Städte und die Landkreise diese Aufgaben.

Über welche Nachweise muss ein Abrissunternehmen verfügen?

Die Abbruchfirma muss berechtigt sein, Abrissarbeiten auszuführen. Die meisten Rohbauunternehmer verfügen über die entsprechenden Nachweise, sodass sich das Nachfragen bei den entsprechenden Anbietern lohnt. Das beauftragte Unternehmen muss die Befähigung zum Abriss nachweisen. Es sollte über ausreichend Erfahrung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Statik verfügen.

Tipp: Wenn Sie den Abriss planen, um ein neues Gebäude zu errichten, dann können Sie das dafür eingeplante Rohbauunternehmen nach der Möglichkeit des Abrisses fragen. Eventuell können preisliche Vorteile erzielt werden.

Was mache ich, wenn mein Haus direkt an ein anderes Haus grenzt?

In vielen Städten oder Dörfern wurden Häuser sehr dicht aneinander gebaut. Es kann sich um Doppelhaushälften oder um zwei Einzelbauten handeln. Die Probleme beim Abriss sind gleich: Durch die Einwirkungen auf das eine Haus können Schäden am anderen Gebäude entstehen. Aus diesem Grunde müssen entsprechende Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Die möglichen Konsequenzen werden an folgendem Gerichtsurteil deutlich (OLG Frankfurt Aktenzeichen 16 U 211/03):

Hauseigentümer A wollte seine Doppelhaushälfte abreißen. Es war ein Neubau geplant. Allerdings sicherte er das Nachbarhaus von B nicht gegen mögliche Schäden, sodass Risse in den Wänden entstanden. In der Wand bildete sich Feuchtigkeit, weswegen umfangreiche Sanierungs- und Stützmaßnahmen erforderlich waren. Das Gericht stellte fest, dass der Hauseigentümer A seinem Nachbarn B die Kosten für die erforderlichen Arbeiten ersetzen musste. Es lag in der Verantwortung von A Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden.

Welche Punkte muss ich beim Hausabriss berücksichtigen?

Einzelteile des abgerissenen Gebäudes können wiederverwendet werden. Ist dies nicht möglich, müssen sie entfernt werden.

  • Die Materialien werden sortiert, was mit dem Bagger oder manuell erfolgen kann.

Die Sortierung erfolgt in:

  • unbehandeltes Holz
  • behandeltes Holz
  • Bauschutt
  • Metalle
  • Sondermüll
  • Müll

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Hausabriss

Tipp: Je besser sortiert werden kann, desto geringer sind die Kosten für die Entsorgung.

Benötigen Sie eine detaillierte Auflistung aller anstehenden Kosten für den Hausabriss? Hier verraten wir Ihnen alle wichtigen Punkte und welche Kosten auf Sie zukommen könnten: Kosten – Haus abreißen

Ausnahmen von der Befreiung von Genehmigungen

1. Denkmalgeschütze Gebäude

Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, dann ist der Abriss nicht in jedem Fall möglich. Sie müssen eine Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde anfragen. Anschließend stellen Sie beim Bauamt einen Antrag auf Baugenehmigung und reichen den Antrag inklusive der Genehmigung ein. Die genauen Vorschriften für die Gebäude sind in den Denkmalschutzgesetzen (DSchG) der Länder geregelt. Es entstehen regelmäßig Streitigkeiten über die Frage, ob ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude abgerissen werden darf. Nicht selten müssen Gerichte den Streit beenden, wie ein Fall des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1 A 10178/05.OVG) zeigt:

C war Eigentümer eines 300 Jahre alten Hauses. Das Gebäude stand unter Denkmalschutz. Aus Kostengründen wollte C das Haus abreißen lassen und stellte einen Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Der Hausbesitzer C zog vor Gericht und erhielt Recht. Die Richter stellten fest, dass es dem Kläger nicht zuzumuten sei, die Unterhaltungskosten zu übernehmen. Es entstand jährlich ein Minus von 1.000 Euro, wurden die Kosten und Einnahmen gegenübergestellt.

Dieser Fall zeigt, es im Einzelfall zu Schwierigkeiten kommen kann, die entsprechende Genehmigung zu erhalten. Befindet sich das Haus in einem verhältnismäßig guten Zustand und sind keine umfangreichen Reparaturmaßnahmen erforderlich, dann kann die Abrissgenehmigung in der Regel nicht erteilt werden.

2. Gebäude im Sanierungsgebiet

Befindet sich das Gebäude in einem Sanierungsgebiet, dann müssen Sie einen Antrag bei der Sanierungsbehörde stellen. Sie erhalten eine Sanierungsgenehmigung und sind an alle vorgegebenen Auflagen gebunden.

4 Comments

Vielen Dank für diesen Artikel zum Thema Haus abreißen. Gut zu wissen, dass man in den meisten Bundesländern für einen Abriss eine Genehmigung braucht. Ich möchte einen Fassadenabriss machen und werde mich informieren, ob das auch ohne Genehmigung geht.

Gut zu wissen, dass es von der Art des Gebäudes abhängt, ob man selbst die Abrissarbeiten machen darf. Ich hätte nicht gedacht, dass oft keine Genehmigung im eigentlichen Sinne erforderlich ist. Ich werde jeden geplanten Abriss beim Bauamt anzeigen.

brumi
Hallo :ich muss mein Hausabreißen,weil keine Baugenehmigung für ein Haus das ca.80 Jahren steht zu finden ist.(Außenbereich) ich kann keine vorweisen, vorbesitzer alle Tod.
es wurde mir eine Anbaugenehmigung für dieses Haus erteilt,weil aber der Sturm Kyrill hierüber fegte und starke Schäden anrichtete habe ich auch das Alte haus mit Dach erneuert,Keller blieb komplett erhalten.
nun soll ich das ganze Haus dem Erdboden gleich machen.Behördenwillkür wird hier betrieben oder,wer weiß bescheid.Danke brumi

Hallo, es müssen 300 m^3 und nicht Liter heißen. ( Eine Abbruchgenehmigung ist nötig wenn….)

MfG Julia

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