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Entsorgung von Eternit – so entsorgen Sie Eternitplatten

Eternitplatte

Alte Eternitplatten enthalten krebserzeugenden Asbest, und damit ist die Entsorgung keine Privatsache mehr. Der Artikel gibt einen Überblick, wo Ihnen Asbest begegnen kann und wie Sie bei der Entsorgung vorgehen. Die Entsorgung dieses Materials unterliegt zahlreichen Vorschriften. Diese Vorschriften und die darin getroffenen Regelungen gelten für jeden Bürger, der möglicherweise mit dem gefährlichen Material in Kontakt kommt, also auch unmittelbar für Privatpersonen.

Der private Bauherr darf auch nicht auf die Einhaltung dieser Schutzvorschriften verzichten, weil er z. B. über das nötige Fachwissen im Umgang mit den Gefahren zu verfügen meint oder eine Selbstgefährdung in Kauf nimmt, weil eine nicht sachgerecht durchgeführte Asbest-Entsorgung auch unbeteiligte Personen im Umfeld gefährdet, die durch die Verbotsvorschriften ebenfalls geschützt werden.

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Die Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für Deutschland bilden die folgenden Verordnungen:

  • Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV)
  • Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519)
    • Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Für alle weiteren Vorschriften im Umgang mit Asbest gilt die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union. Sie gilt für alle Länder der europäischen Gemeinschaft und für alle potentiell betroffenen Kreise inklusive Privatpersonen.

Solche EU-Verordnung müssen in den Mitgliedsländern jeweils umgesetzt werden, indem bestehende Gesetze angepasst und neue Vorschriften unter Beachtung des Inhalts der Verordnung erlassen werden.Gesetzliche Regelung

Als Hauseigentümer oder als Privatperson die Asbest entsorgen möchte, sollten Sie diese gesetzlichen Vorschriften kennen und berücksichtigen. Wenn die Technischen Regeln (TRGS) eingehalten wurden, gehen z. B. Behörden und Gerichte davon aus, dass die Arbeiten korrekt und dem Stand der Technik entsprechend vorgenommen wurden. So kann z. B. ein vom Nachbarn wegen unzulässiger Asbestfreisetzung verklagter Hauseigentümer nachweisen, dass er legal gehandelt hat und ihm auch keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die Verordnungen und gesetzlichen Grundlagen können Sie beim Umweltbundesamt nachlesen.

Entsorgung belasteter Eternitplatten

Für Sie bedeutet das, dass Sie sich davor hüten sollten, verdächtige Altbaustoffe anzubohren, anzusägen, zu schleifen, mit dem Hochdruckreiniger anzugehen oder sonst in irgendeiner Art und Weise zu behandeln, durch die sich ein Faserstäubchen freimachen könnte.

Wenn Sie selbst den Überblick behalten möchten, ob die beauftragte Fachfirma fachgerecht vorgeht, finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die entsprechenden technischen Regeln und viele weitere Dokumente zur Arbeit mit Asbestprodukte; unter anderem können Sie dort erkunden, welche Sachkundenachweise eine Firma vorlegen muss.

Schädlicher Asbest

Die Eternitplatten, deren Entsorgung problematisch ist, enthalten schädliche Asbestfasern, mit die problematischsten der vom Menschen genutzten Fasern. Doch nicht nur die Asbestfasern selbst sind ein Problem, sondern heute ergibt sich häufig das zusätzliche Problem, dass Hauseigentümer jüngeren Alters die vergangenen Diskussionen um den Werkstoff Asbest bis zum endgültigen Verbot nicht miterlebt haben und die Gefährlichkeit des Stoffes schlichtweg nicht kennen. Viele Menschen erkennen Asbest im privaten Umfeld nicht mehr, jüngeren Immobilienbesitzern ist meist auch nicht mehr bekannt, wo Asbest verbaut sein könnte und wo daher bei Umbauten oder Sanierungen Asbest freigesetzt werden könnte.Hausabriss

Natur ist also nicht immer unschädlich, vor allem nicht, wenn der menschliche Erfindungsreichtum zuschlägt und ein Naturmaterial in einer Art und Weise verarbeitet, in der es in der Natur nicht vorkommt. Wie es zum Beispiel mit dem Asbest geschah: Das Mineral Asbest kommt in der Natur als verfilzte, faserige Form mineralischer Silikate vor und ist in dieser Form völlig harmlos. Die Natur hat bloß keine maschinelle Bearbeitung vorgesehen, bei der das Mineral derart zerkleinert wird, dass wahnsinnig dünne Mikrofasern anfallen. Wenn Menschen Teile dieser Mikrofasern einatmen, hat die menschliche Lunge damit ein Problem. In der vom Menschen erdachten Verarbeitung entwickelt die Naturfaser Asbest mehr Feinstaub als die Künstlichen Mineralfasern.

Bei Asbest ist auf jeden Fall sicher, dass es krebserzeugend ist, eine einzige eingeatmete Asbestfaser soll theoretisch ausreichen. Asbest wird in der Gefahrstoffverordnung 45 mal erwähnt, die TRGS 519 stellt 65 Seiten Schutzvorschriften für Asbestarbeiten auf. Verschiedene durch Asbest verursachte Erkrankungen (Staublunge) sind als Berufskrankheiten anerkannt.

Historische Grundlagen

Eigentlich weiß man schon erstaunlich lange, dass verarbeiteter Asbest für die menschliche Gesundheit nicht das Gelbe vom Ei ist. Im weit zurückliegenden Jahr 1898 warnte ein englischer Fabrikinspektor erstmals vor Asbest, in den Folgejahren auch viele Mediziner. 1924 bekam die Asbestose ihren Namen, von einem Asbestopfer obduzierenden britischen Pathologen. Bereits 1942 wurde Lungenkrebs bei Asbestarbeitern als Berufskrankheit anerkannt, später kamen weitere Berufskrankheiten dazu, bis heute belegen Studien weitere Krebsrisiken.

In der Bundesrepublik wurden die ersten Schutzvorschriften zum Umgang mit Asbest in den 1970er Jahren veröffentlicht, erst 1993 wurde Asbest in Deutschland verboten, erst 2005 kam das EU-weite vollständige Verbot.Fassade

Nicht wenige Menschen kommen als Heimwerker in Kontakt mit Asbest, ohne dass es ihnen bewusst ist. Wer nicht weiß, wie gefährlich es sein kann, „schnell mal eben“ die alte Zwischendecke herauszureißen, das alte Garagendach gründlich und vielleicht noch mit der Schleifmaschine vom uralten Moos zu befreien oder ungeprüfte Altbaustoffe zu lagern, geht dann auch noch völlig ungeschützt ans Werk.

Aktuell geht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin davon aus, dass jährlich etwa 1.500 Menschen an den Folgen einer Asbestbelastung sterben (bei deutschem Asbestverbot vor fast 25 Jahren). Bis alle Quellen einer potenziellen Gesundheitsgefährdung durch Asbest beseitigt sind, schädigt der Stoff weiter, Jahrzehnte in die Zukunft. Die Schäden liegen in noch weiterer Zukunft, weil zwischen Asbestbelastung und Krebsentstehung gewöhnlich auch wieder viele Jahre liegen, bei Asbestbelastung in früher Jugend möglicherweise in sehr weiter Zukunft, weil Asbestfasern über 100 Jahre im Körpergewebe bleiben.

Asbest erkennen

Seit 1930 wurde Asbest in Deutschland in größeren Mengen als die meisten anderen Werkstoffe verbaut. Von 1950 bis 1985 wurden etwa 4,4 Millionen Tonnen verbraucht, allerdings in mehr als 3.000 unterschiedlichen Produkten. Hier geht es um Asbestfaserplatten bzw. Asbestzementplatten, und die wurden besonders in den 1960er und 1970er Jahren in beiden Teilen Deutschlands in einer Vielzahl von Gebäuden eingesetzt.

Ob in einem alten Haus asbesthaltige Baustoffe, überwiegend Asbestzement, verwendet wurden, hängt aber nicht allein vom Baujahr zwischen 1960 und 1980 ab. Auch danach können durch Umbauten uninformierter Menschen Asbestzementplatten ans oder ins Haus gelangt sein.Löcher in Ziegel bohren

Bis 1993 kann auf jeden Fall Asbest verbaut worden sein.

Beispiele:

  • gebundener Asbestzement in Platten,
    • Asbestfasern werden erst bei thermischer oder mechanischer Einwirkung freisetzen
      • brechen, zerschlagen
      • bohren
      • sägen
      • schleifen, fräsen
      • dampfstrahlen
    • schwach gebundener Asbest, z. B. Spritzasbest als Hitze- und Brandschutz
      • an tragenden Stahl-Elementen
      • in asbesthaltigen Putzen
      • Leichtbauplatten (Decke, Wand, Heizkörpernische)
      • Elektroinstallationen an Heizkesseln

Hier werden die Asbest-Fasern schon durch Erschütterung und Alterung freisetzt, die Sanierung wird in diesem Fall entsprechend aufwendig. Bis zum EU-weiten Verbot 2005 können asbesthaltige Baustoffe in allen Häusern vorkommen, deren ehemalige Eigentümer Kontakte außerhalb von Deutschland unterhielten bzw. Einkäufe außerhalb von Deutschland tätigten.

Wenn sie nicht wissen, mit und aus genau welchem Material ihr älteres Haus gebaut wurde, hat jede harte Platte oder jede irgendwie fasrige Beschichtung Ihr Misstrauen verdient.

Eternitplatte = Asbestfaserplatte?

Allerdings geht es keineswegs nur um Eternitplatten, sondern um jede Faserzementplatte, die mit der Faser Asbest verstärkt wurde. Im gefahrenbewussten Teil der Bevölkerung wird die Entsorgung von Eternitplatten als Problem angesehen, weil die Firma Eternit für Asbestfaserplatten steht wie Tempo für das Papiertaschentuch.

Das hat seinen Grund: Asbestzement wurde Ende des 19. Jahrhunderts vom Österreicher Ludwig Hatschek entwickelt, der den Produktionsprozess patentierte und das Warenzeichen mit dem Markennamen Eternit registrieren ließ. Hatschek verkaufte die Lizenzen für das Verfahren weltweit, nur ein Jahrzehnt nach Patentierung und Markenschutz gab es Eternit-Fabriken in ganz Europa, Russland, den USA und Kanada.Eternitplatten

Die Eternitplatte wurde schnell zum „Inbegriff der Modernität“ und blieb es über Jahrzehnte; wie üblich war „der letzte Schrei“ eine Zeit lang nur für gut Betuchte erreichbar, dann kam Niedrigpreissektor und Massenverwertung. Wegen ihrer nun niedrigen Kosten wurden die Asbestzementplatten in Massen zur Fassadenverkleidung eingesetzt, von ca. 1960 bis 1980 auch als das bevorzugte Baumaterial, mit dem die Fassaden alter Fachwerkhäuser verhunzt, Entschuldigung, modernisiert wurden.

Neue Eternitplatten

Für die Firma Eternit sind die Faser Asbest und der problematische Asbestzement schon lange Geschichte, sie stellt seit Jahrzehnten asbestfreie Faserzementprodukte her (wie auch der Rest der deutschen Faserzementindustrie). Die ersten asbestfreien Platten haben sich nun auch schon rund 20 Jahre in der praktischen Anwendung bewährt, auch hier stehen also Umbauten und auch schon die ersten Entsorgungen an. Da die asbestfreien Faserzementprodukte keine Bestandteile enthalten, die bisher einer Gesundheitsgefährdung verdächtigt wurden, sind auch bei der Entsorgung keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten. Solche Faserzementplatten unterliegen keinen Auflagen und können mit dem ganz normalen Baumüll entsorgt werden.Wellplatten

Nicht nur Eternitplatten

Wie gesagt, asbesthaltige Produkte werden schon lange produziert und verbaut, zwischen 1950 bis 1985 in mehr als 3.000 verschiedenen Produkten. Gefährliches Asbest kann Ihnen also nicht nur in alten Eternitplatten unterkommen, sondern auch in oder als:

  • Alten Maschinen und technischen Anlagen
  • Asbesthaltigen Putzen
  • Asbestzementdächern
  • Auskleidungen in Elektrogeräten, Toaster, Haartrockner, Bügeleisen
  • Bodenbelägen v. a. aus den 1960er Jahren, Cushion-Vinyl-Beläge oder Vinyl-Asbest-Fliesen
  • Bremsbelägen und Kupplungen alter Fahrzeuge oder Schiffe
  • Dach- oder Wellplatten
  • Elektroinstallationen von Nachtspeicheröfen und Heizkesseln
  • Freistehenden Formteilen wie Blumenkästen und Gartenmöbeln
  • Leichtbauplatten für Decke, Wand und Heizkörpernischen
  • Rohren und Kabelkanälen
  • Schwarzbraunem Bitumenkleber
  • Spritzasbest z. B. an Stahlträgern
  • Tischtennisplatten, Minigolfbahnen, Sommerrodelbahnen …

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