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Feuerlöscher Pflicht – Infos für Mietshaus und Gewerbe

Feuerlöscher Pflicht

Ruft man sich die Statistik für Hausbrände in Deutschland auf, verschlägt es einem erst einmal den Atem: Es brennt in Deutschland seit Jahren relativ konstant 150.000 – 210.000 Mal so, dass die Feuerwehr ausrücken muss. Die Zahl der Todesfälle ist zwar mit ca. 500 wesentlich geringer. Doch auch dies ist immer noch eine viel zu hohe Zahl. Die Regierung antwortet auf diese enorme Menge nur scheinbar zögerlich. In Wirklichkeit wurde seitens des Gesetzgebers viel getan, um die Brandsicherheit im Haus zu verbessern. Lesen Sie in diesem Text alles, was Sie über die Pflichten zum Brandschutz wissen müssen.

Talu Video-Tipp

Sind Feuerlöscher Pflicht?

Im Mietshaus

Pflicht in Privathaushalten: Rauchmelder ja, Feuerlöscher nein

Der allergrößte Anteil der 500 durch Feuer im Haus ums Leben kommenden Personen erleiden keine einzige Brandverletzung. Die größte Gefahr geht bei einem Wohnungsbrand nicht von Flammen und Hitze, sondern vom Sauerstoffentzug und von der Rauchbildung aus. Tatsächlich sterben die meisten Menschen im Schlaf, ohne es überhaupt zu merken. Schuld daran sind kleine Schwelbrände, die viel Kohlenmonoxid und Kohlendioxid produzieren. Doch dagegen hat die Regierung ein Gesetz erlassen, das auch schon nachweislich Wirkung gezeigt hat:

Ein Rauchmelder ist für jeden Haushalt und für jedes Unternehmen verpflichtend. Die Einführung der sogenannten „Rauchmelderpflicht“ wurde zwar den Ländern überlassen. Jedoch sind seit ca. 2 Jahren alle Bundesländer „an Bord“ und haben die verpflichtende Installation von Rauchmeldern eingeführt.

Rauchmelder

Hier erfahren Sie, wie und wo Sie einen Rauchmelder anbringen: Rauchmelder anbringen

Auch über die Beschaffenheit der kleinen Warnsirenen und wie sie einzubauen sind gibt es klare Richtlinien und Normen. So muss auf Verpackung oder dem Gerät selbst der Hinweise „Nach Norm 14604“ angebracht sein und der Rauchmelder muss das CE-Zeichen tragen. Angebracht werden muss der Rauchmelder in jedem Wohnbereich. Küchen und Badezimmer sind ausgeschlossen, da es dort wegen der natürlichen Dampfbildung schnell zu Fehlalarmen kommen kann.

Nicht verpflichtet aber empfohlen

Es lässt sich also feststellen, dass in Deutschland keine Privatperson dazu gezwungen ist, einen Feuerlöscher zu kaufen. Das gilt für das Haus ebenso wie für das Auto. Selbst für Häuser mit Ölheizungen besteht seit 2009 keine Verpflichtung mehr, einen Feuerlöscher griffbereit zu installieren.

Dennoch ist es dringend empfohlen, sich auch als Privatperson mit dem Thema auseinander zu setzen. Das ist mit dem Kauf von einem Feuerlöscher nicht getan. Denn wie gesagt – unterschiedliche Brände müssen auf verschiedene Weise bekämpft werden, sonst droht mitunter eine viel größere Katastrophe.

Möchten Sie wissen, wie Sie einen Feuerlöscher ordnungsgemäß entsorgen? Kein Problem, hier erfahren Sie alles Wichtige: Feuerlöscher entsorgen

Im Gewerbe

Pflicht in Unternehmen: Rauchmelder ja, Feuerlöscher ja

Das Anbringen und jährliche Prüfen von Rauchmeldern ist auch in Unternehmen verpflichtend. Im Gegensatz zu Privathaushalten besteht in Unternehmen darüber hinaus auch die gesetzliche Verpflichtung, einen Feuerlöscher zur Verfügung zu stellen. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen ein Verwaltungs- oder Produktionsbetrieb ist. Das einzige Kriterium für die Feuerlöscherpflicht ist die Frage, ob Mitarbeiter beschäftigt werden. Sobald auch nur ein abhängig Beschäftigter sich dauerhaft in den Räumen des Unternehmens aufhält, ist der Inhaber der Firma zu dieser Brandschutzmaßnahme verpflichtet. „Beschäftigte Mitarbeiter“ schließt auch Freelancer, 450-Euro-Jobber oder Praktikanten mit ein. Selbst wenn nur stundenweise eine Putzfrau gebucht wird, muss ein geeignetes Mittel zur Brandbekämpfung vorhanden sein.

Feuerlöscherpflicht

Die Ermittlung der notwendigen Feuerlöscher in einem Gewerbe ist eine recht kniffelige Angelegenheit. Statt von konkreten „Feuerlöschern“ zu sprechen, wird in der DIN EN 3 und in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 die „Löschmitteleinheit“ als Grundmaß genannt. Eine „Löschmitteleinheit“ ist eine Hilfsgröße, mit der die Anzahl der notwendigen Feuerlöscher errechnet werden kann. Professionellen Feuerlöschern ist eine Löschmitteleinheit zugeordnet. Sie ist im Datenblatt ersichtlich oder ist auf dem Gebinde aufgedruckt.

Die Anzahl der Löschmitteleinheiten errechnet sich aus der Betriebsgröße und seiner Brandgefährdung (Brandklasse). Diese ermittelte Summe an erforderlichen Löschmitteleinheiten wird durch die Löschmitteleinheiten der Löschmittel geteilt. Ein einzelner Feuerlöscher kann bis zu 15 Löschmitteleinheiten (LE) haben. Bei einem einfachen Büro mit niedrigster Brandgefährdung gelten folgende Werte:

  • 50 m² Arbeitsfläche = 6 Löschmitteleinheiten = 1 Feuerlöscher mit LE 10
  • 100 m² Arbeitsfläche = 9 Löschmitteleinheiten = 1 Feuerlöscher mit LE 10
  • 200 m² Arbeitsfläche = 12 Löschmitteleinheiten = 2 Feuerlöscher mit LE 10
  • 500 m² Arbeitsfläche = 21 Löschmitteleinheiten = 3 Feuerlöscher mit LE 10
  • 1000 m² Arbeitsfläche = 36 Löschmitteleinheiten = 4 Feuerlöscher mit LE 10
  • 2000 m² Arbeitsfläche = 60 Löschmitteleinheiten = 6 Feuerlöscher mit LE 10

Hier finden Sie einen Bedarfsrechner, der Ihnen genau sagt, wie viele Löschmitteleinheiten Sie in Ihrem Gewerbe, speziell angepasst auf die vorhandene Arbeitsfläche und die Brandklasse, haben müssen: Bedarfsrechner für Feuerlöscher

Die Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. Diese Gutachter können auch ein „Brandschutzkonzept“ erstellen. Damit weiß er Unternehmer genau, wo er welche Löschmittel optimal platzieren kann. Da ein Unternehmer nur selten seine Brandgefährdung richtig einschätzen kann, ist ein betriebliches Brandschutzgutachten der beste Weg, vollständige Rechtssicherheit in diesem Punkt zu erhalten. Der Gutachter kann dann auch gleich Tipps über die optimale Platzierung der Löschmittel geben. Auch können diese Spezialisten zeigen, wie man mit einfachen Tricks die Brandgefahr im Unternehmen deutlich reduzieren kann.

Tipp: Stellen Sie alle Wärme erzeugenden Geräte auf eine nicht brennbare Unterlage. Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Toaster sollten deshalb auf einer Keramikfliese stehen. Falls es doch einmal zu einem Kabelbrand im Gerät kommt, wird die Ausbreitung der Hitze durch die Fliese gestoppt.

Verschiedene Feuerlöscher

Feuerlöscher sind Geräte, mit denen aktiv ein entstehendes Feuer an seiner Ausbreitung gestoppt werden kann.

Feuerlöscher werden als:

  • Wasserfeuerlöscher
  • Schaumfeuerlöscher
  • Fettbrandfeuerlöscher
  • Kohlendioxidlöscher
  • Pulverfeuerlöscher angeboten.

Die Pulverfeuerlöscher werden nochmals in:

  • ABC-Pulver- Feuerlöscher (gegen Glutbrand)
  • BC- Pulver-Feuerlöscher ( gegen Flammbrand)
  • D-Pulver (Gegen Metallbrand) unterschieden.

Feuerlöscherpflicht

Darüber hinaus gibt es noch bauartliche Unterschiede. Die typischen Geräte sind Dauer-Druck Feuerlöscher oder Auflade-Druck Feuerlöscher. Bei den Dauer-Druck-Feuerlöschern steht das Gebinde permanent unter Druck. Das sind beispielsweise die kleinen, handlichen Feuerlöscher, die in Form einer Spraydose angeboten werden. Die großen, voluminösen, roten Stahlflaschen mit angehängtem Schlauch sind in der Regel Ladedruck.- Pulverlöscher. Sie haben in ihrem Inneren eine Gasdruckpatrone, die erst gezündet werden muss bevor das Löschmittel frei gesetzt wird.

Wissen ist lebenswichtig

Feuer ist nun einmal nicht gleich Feuer. Die unterschiedlichen Typen von Feuerlöschern haben als Grund, dass nicht jedes Feuer mit dem gleichen Löschmittel bekämpft werden kann. Ein klassisches Beispiel ist hier das Wasser: Hält man bei einem Kaminbrand das C-Rohr vom Löschwagen in den Schornstein, explodiert das ganze Haus. Der Grund dafür ist einfach: Ein Liter Wasser erzeugt 1650 Liter Wasserdampf. Gleiches gilt beim Löschen von Öl oder Fett in der Bratpfanne. Geht man an so einen Brandherd mit Wasser heran, steht man schnell selbst und die ganze Küche in Flammen.

Es ist daher durchaus verständlich, dass man von einer allgemeinen Feuerlöscherpflicht absieht. Die Gefahr ist zu groß, dass durch den Feuerlöscher in Hand von Laien mehr Schaden anrichten kann, als Nutzen.

Brandklassen

Um zu verstehen, was womit auf die richtige Weise gelöscht werden kann, ist ein wenig Theorie nötig. Die Feuerwehr unterteilt die verschiedenen Feuertypen nach „Brandklassen“ auf. Zu jeder Brandklasse gibt sie Empfehlungen, wie sie sinnvoll und mit minimaler Gefahr für sich selbst bekämpft werden kann.

Feuerlöscher-Symbol

Brandklasse A

Zur Brandklasse A zählt der typische Papierkorbbrand. Sie umfasst alles, was zur „Glutbildung“ neigt. Also: Grillkohle, Textilien, Polster, Papier, Pappe, Holz, Stroh. Geraten diese Stoffe unkontrolliert in Brand, kann man sie mit folgenden Mitteln bekämpfen:

  • Wasser
  • Löschdecke
  • Pulverlöscher
  • Schaumlöscher

Brandklasse B

Die Brandklasse B umfasst alle brennbaren Flüssigkeiten wie Öl, Benzin, Wachs, Alkohol, Aceton, Terpentin, Lack oder Teer. Hier ist ein Grundsatz besonders wichtig: NIEMALS solche Brände mit Wasser versuchen zu löschen. Das Wasser erzeugt eine Verpuffung und verteilt das Feuer sehr großräumig. Geeignete Löschmittel für Flüssigkeitsbrände sind:

  • Löschdecken
  • Kohlendioxidlöscher
  • Schaumlöscher
  • Pulverlöscher

Zu den Kohlendioxidlöschern muss aber gesagt werden, dass sie keinesfalls in Laienhände gehören. Sie verdrängen sehr schnell die Luft und setzen große Mengen an CO2 frei. Dies kann in geschlossenen Räumen schnell zu einer lebensgefährlichen Situation führen.

Brandklasse C

Die Brandklasse C behandelt alle Brände, die durch Gase entstehen: Erdgas, Propan, Butan oder Wasserstoff. Sie treten in der Regel an einer Leckage aus und erzeugen eine gleich bleibend große, stehende Flamme. Feuer dieser Art wird am effektivsten mit Pulverlöscher bekämpft.

Brandklasse D

Auch wenn man es als Laie kaum glauben mag – auch Metall kann brennen. Im Haushalt kommt dies zwar recht selten vor aber bei einer Verkettung unglücklicher Umstände kann dies durchaus einmal passieren. Meist sind dies Aluminium-Abdeckungen, die durch einen Vorbrand selbst in Flammen aufgehen können. Was allerdings wirklich gefährlich wird, ist wenn Magnesium anfängt zu brennen. Dieses im Motorbau häufig verwendete Metall verbrennt mit einer Wärme von vielen tausend Grad. Es gilt daher als „nicht löschbar“. Man kann sich als Laie hier nur selbst in Sicherheit bringen. Die Feuerwehr bekämpft Metallbrände mit speziellen Metallbrandpulverlöscher.

Brandklasse F

Die Sonder-Brandklasse F trägt ihren Namen so, weil sie Brände von Fetten behandelt. Dies ist einer der häufigsten Brandfälle in einem Haushalt. Er entsteht, wenn Fett längere Zeit unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen gelassen wird. Hier hilft es, einen Spezial-Fettlöscher griffbereit zu haben. Diese als kleine, handliche Spraydose ausgelegtes Löschmittel kostet ca. 10 Euro und sollte in keiner Küchenschublade fehlen.

Der einfachste Weg einen Fettbrand in Topf oder Pfanne zu löschen ist aber, den Deckel aufzuglegen. Das Feuer erstickt dann sofort. Daraus folgt: Werfen Sie alle Töpfe und Pfannen sofort weg, zu denen Ihnen der passende Deckel fehlt.

Löschdecken haben sich bei Fettbränden als ungeeignet erwiesen. Sie schließen den Brand nicht genug von der Sauerstoffzufuhr ab. Außerdem erzeugen Fettbrände eine beträchtliche Hitze, welche die Decke durchbrennen kann.

Ein absolutes Notfallmittel kann aber Salz oder Natron sein. Auch ein Eimer Sand in der Küche zu haben ist in diesem Fall hilfreich. In Panik eine Salzpackung aufzureißen und über den Fettbrand zu schütten möchten wir aber dennoch nicht empfehlen. Die Gefahr ist zu groß, dass in der Aufregung die Salzpackung mit einer Mehlpackung verwechselt wird. Schüttet man Mehl über eine brennende Bratpfanne, löst man eine Explosion aus, welche das Haus zu Einstürzen bringen kann.

Mehr zu Brandschutz- und Feuerwiderstandsklassen erfahren Sie in dieser Übersicht: Brandschutzklassen

Brände vorbeugen

Schulungen

Schulungen schaffen Sicherheit

Die Vielzahl an Brandklassen, Löschmitteln und sonstigen notwendigen Kenntnissen machen es sinnvoll, sich eine Grundschulung rund um den Brandschutz zu besorgen. Die örtlichen Feuerwehren und Volkshochschulen bieten entsprechende Tageslehrgänge in der Regel kostenlos an. Dieses Angebot sollte man unbedingt wahrnehmen, bevor man seine Wohnung mit Feuerlöschern ausstattet.

Glas- und Steinwolle

Mit der „Dämmoffensive“ wollte die Bundesregierung erreichen, dass der Verbrauch von fossilen Brennstoffen zum Heizen von Wohnungen drastisch reduziert wird. Wie gut das funktioniert hat muss sich noch zeigen. Was aber spätestens seit dem Brand des Grenfell-Towers in London gezeigt hat ist, welchen Bärendienst man sich damit in Sachen Brandschutz erwiesen hat.

Brandschutzklassen von Baustoffen

Mit Styropor eingepackte Gebäude sind echte Brandfallen. Das hat dieser spektakuläre und tragische Hochhausbrand in London der ganzen Welt deutlich gezeigt. Erschwerend kommt hinzu, dass Flammschutzmitteln in Wärmedämmplatten nicht mehr zulässig sind. Das bis 2014 eingesetzte Mittel hat sich als krebserregend erwiesen. Dieses kann zudem durch Regen aus den Platten auswaschen und in das Grundwasser gelangen. Es ist daher nur noch eine Frage der Zeit, bis die Fassaden gegen brandsichere Varianten ausgetauscht werden. Glas- und Steinwolle haben zwar nicht so optimale Dämmwerte und sind um einiges teurer. Dafür geht von ihnen aber keine Brandgefahr aus. Wenn es aber tatsächlich dazu kommt, dass eine Fassade zu brennen beginnt: Sofort das Haus auf dem sichersten Weg verlassen. Brände an gedämmten Fassaden breiten sich extrem schnell aus und erzeugen zudem große Mengen von sehr giftigem Rauch. Ein Fassadenbrand ist wirklich eine Indikation dafür, sofort alles stehen und liegen zu lassen und das Haus zu verlassen – zur Not barfuß und im Bademantel.

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