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Grundschuldbestellungsurkunde: was ist das?

Die Grundschuldbestellungsurkunde ist ein Begriff, mit dem sich angehende Eigentümer auskennen müssen. Sie ist essentieller Bestandteil der Immobilienfinanzierung und enthält wichtige Informationen wie beispielsweise die Flurstücksnummer, sowie Klauseln zur Zwangsversteigerung aufgrund von Problemen wie fehlenden Zahlungen an den Kreditgeber. Die wichtigsten Informationen zur Grundschuldbestellungsurkunde, wie sie beantragt wird und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Bei der Finanzierung einer Immobilie oder eines Grundstücks ist die Grundschuld die häufigste Sicherheitsmaßnahme für den Kreditgeber. Sie ermöglicht es dem Kreditgeber bei Zahlungsausfällen seitens des neuen Eigentümers bestimmte Maßnahmen wie eine Zwangsversteigerung einzuläuten, um das Geld wieder zurückzubekommen. Ermöglicht wird das durch die Grundschuldbestellungsurkunde. Sie wird beantragt, um sie anschließend beim Grundbuchamt für den Eintrag der Grundschuld nutzen zu können. Erst danach ist in den meisten Fällen die Finanzierung der Immobilie möglich. Wie hoch Ihr Finanzierungsbedarf ist, verrät ein schneller und übersichtlicher Finanzierungsrechner von Baufi24. Es gibt verschiedene Punkte bei der Beantragung einer Grundschuldbestellungsurkunde zu beachten. Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie im Ratgeber.

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Grundschuldbestellungsurkunde erklärt

Die Grundschuldbestellungsurkunde ist essentiell, wenn Sie eine Finanzierung für den Bau oder Kauf eines Gebäudes oder Grundstücks benötigen. Sie ermöglicht den Eintrag der Grundschuld beim Grundbuchamt, die in der Regel vom Darlehensgeber zur Abwicklung verlangt wird. Sie fragen sich warum? Die Grundschuldbestellung dient als Sicherheit für den Kreditgeber, da sie eine Vollstreckungsunterwerfung beinhaltet. Das heißt, wenn der neue Eigentümer den Zahlungen und Forderungen des Kreditgebers nicht nachkommt, kann über eine Zwangsvollstreckung des Eigentums entweder die gesamte oder ein Teil der Kreditsumme eingeholt werden. Sie wird oft zusammen mit einer Haftungsunterwerfung verlangt. Die folgenden Informationen gehören zum typischen Umfang der Grundschuldbestellungsurkunde:

  • Informationen zu den Käufern
  • Informationen zum Grundstück
  • Flurstücksnummer
  • Finanzierungssumme
  • Unterwerfungsklausel

Die Grundschuldbestellungsurkunde wird nach Erhalt dem Kreditgeber vorgelegt. Dadurch erhält dieser die Bestätigung, dass die Grundschuld eingetragen wurde. Wichtig ist, dass alle Eigentümer die Grundschuldbestellungsurkunde unterzeichnen, damit sie gültig ist.

Grundschuldbestellungsurkunde beantragen

Um einen Grundschuldbrief zu erhalten, benötigen Sie vom Kreditgeber ein „Grundschuldbestellungsformular“. Es führt die wichtigsten Informationen wie bspw. die Höhe des Darlehens auf. Dieses Formular wird an den gewünschten Notar geschickt, damit die Bearbeitung stattfinden kann. Anschließend kommt es zu einem Beurkundungstermin zur Abwicklung der Beantragung. Sie erhalten die Grundschuldbestellungsurkunde und Belastungsvollmacht, die vom Notar an das Grundbuchamt geschickt wird. Nach der Bearbeitungszeit wird die Grundschuldbestellungsurkunde zusammen mit dem Grundbuchauszug wieder an den Notar geschickt, damit er die Papiere an Sie übergeben kann. Die folgenden Wartezeiten müssen Sie entsprechend des Typs des Darlehens beachten:

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich nicht zu viel Zeit mit der Grundschuldbestellungsurkunde lassen. Ansonsten kann es zu Komplikationen mit der Ausstellung des Darlehens und somit Ihren Finanzierungsplänen für die Immobilie kommen. Weiterhin müssen Sie den Kostenaufwand für die Grundschuldbestellungsurkunde beachten. Sie betragen im Durschnitt etwa ein Prozent des Kaufpreises der Immobilie oder des Grundstücks und werden an den Notar gezahlt. Falls Sie eine Finanzierung von 250.000 Euro benötigen, müssen Sie mit etwa 2.500 Euro rechnen.

Tipp: Fragen Sie Ihren Notar nach einer Notarbestätigung, um die Wartezeit auf die Eintragung der Grundschuld zu verkürzen. Sie ist gegen eine kleine Gebühr fällig und versichert dem Darlehensgeber, dass Sie die Grundschuldeintragung beim Grundbuchamt angefordert haben.

Grundschuldbestellungsurkunde verloren: was tun?

Selbst im modernen Alltag gibt es Dokumente, die verschwinden. Gerade beim Grundschuldbrief ist das ein großes Problem, da ohne ihn die Grundschuld nicht löschen können. Da Immobilien und Grundstücke nur „lastenfrei“, also ohne Schulden, an den neuen Eigentümer übergeben werden können, ist die Grundschuldbestellungsurkunde von größter Wichtigkeit. Haben Sie die Grundschuldbestellungsurkunde verloren, müssen Sie aber nicht verzagen. Es gibt das sogenannte „Aufgebotsverfahren“, mit dem Sie die Grundschuld löschen lassen können. Der Nachteil: Die Prozedur kann sich um bis zu sechs Monate verlängern. Der Ablauf in Kürze:

  • Sie kontaktieren das zulässige Amtsgericht Ihres Wohnorts und einen Notar
  • das Amtsgericht läutet eine 6-monatige Wartezeit ein
  • innerhalb dieser Wartezeit können sich Dritte melden, die in Besitz Ihrer Grundschuldbestellungsurkunde sind
  • falls gefunden, lässt sich die Grundschuld sofort löschen
  • falls nicht, wird die Grundschuldbestellungsurkunde nach 6 Monaten für ungültig erklärt
  • danach können Sie die Grundschuld löschen

Die Kosten für das Aufgebotsverfahren liegen in der Regel zwischen zwei bis drei Prozent der Grundschuld.

Hinweis: Neben dem Grundschuldbrief benötigen Sie noch eine Löschungsbewilligung, um die Grundschuld löschen zu können. Diese erhalten Sie vom Kreditgeber und müssen Sie anschließend notariell beglaubigen lassen, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist.

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