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TÜV-Plakette ablesen – so lesen Sie die Werte richtig

TÜV-Plakette ablesen

Kaum ein Kriterium ist beim Kauf eines Gebrauchtwagens so wichtig, wie die TÜV-Plakette. Lesen Sie in diesem Artikel, wie Sie eine Plakette richtig lesen und was das für ihr Auto bedeutet.

Bis das der TÜV uns scheidet….

Mit fallendem Wert und Alter des Autos, sinkt bei den meisten Besitzern auch meist die Bereitschaft, sich angemessen um das Auto zu kümmern. So kommt früher oder später für jedes Auto der Zeitpunkt, bei dem es in seiner „letzten TÜV-Periode“ fährt. Ist dieser überschritten, hat das Auto meist nur noch Schrottwert. Sobald aber eine frische Plakette am Nummernschild prangt, kann das Auto wieder für deutlich mehr Geld verkauft werden. Immerhin hat es nun die Erlaubnis, sich legal auf deutschen Straßen bewegen zu dürfen. Doch um diese Gültigkeit für die nächsten zwei Jahre zu erhalten, ist einiges erforderlich.

Talu Video-Tipp

Plakette ablesen

Die Plakette gibt den Monat und das Jahr an, bis wann sich das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen darf. Wenn der Zeitpunkt der Gültigkeit überschritten wurde, passieren zwei Dinge:

  • Das Auto kann nach einem Verkauf nur noch abgemeldet werden. Ein Ummelden oder neu Anmelden auf einen anderen Halter ist nicht mehr möglich.
  • Das Auto hat keine Straßenzulassung mehr. Wird von der Polizei oder dem Ordnungsamt ein Fahrzeug mit abgelaufener Plakette festgestellt, kann ein Bußgeld drohen.

Design der TÜV-Plakette

Die Schwierigkeit beim Lesen der Plakette besteht darin, dass das Jahr ihrer Gültigkeit farblich und nicht mit einer Nummer eingetragen ist. Die Farben wechseln in einem festen Zyklus von sieben Jahren. Man könnte also ein Auto mit abgelaufenem TÜV theoretisch auch sieben Jahre lang angemeldet in eine Garage stellen, es würde zumindest von der Farbe her nicht sofort auffallen. Doch müssten während der ganzen Zeit Steuern und Versicherungen gezahlt werden. Das lohnt sich für kein Auto.

Heute haben folgende Farben Gültigkeit:

Blau: Die HU läuft im Jahr 2020 ab
Orange: Die HU läuft im Jahr 2019 ab
Grün: Die HU läuft im Jahr 2018 ab
Rosa: Die HU läuft im Jahr 2017 ab
Braun: Die HU ist im Jahr 2016 abgelaufen
Gelb: Die HU ist im Jahr 2015 abgelaufen
Blau: Die HU ist im Jahr 2014 abgelaufen

Ein Polizist, der heute im Jahr 2017 also ein Auto mit blauer, gelber oder brauner TÜV-Plakette sieht, wird mit Sicherheit misstrauisch werden. Befindet sich das Auto im öffentlichen Straßenverkehr, wird mit Sicherheit ein Ordnungsgeld die Folge sein.

TÜV-Plaketten

Neben dem Jahr ist auch der Monat für die TÜV-Gültigkeit maßgeblich. Er wird durch einen Kranz dargestellt, der um den Außenrand der TÜV-Plakette verläuft. Dort sind die Monate mit ihrer jeweiligen Zahl der Reihe nach angeordnet. Der Monat der Fälligkeit ist immer derjenige, der senkrecht in der Mitte steht. Um auch auf größere Distanz den ablaufenden Monat genau ablesen zu können, sind im Bereich von Januar, Dezember und November eine schwarze Markierung angebracht.

TÜV-Plakette ablesen

Eine grüne TÜV-Plakette mit einer 3 an der höchsten Stelle gibt demnach ein Ablaufdatum von März 2018 an.

Wie lange darf man die HU überziehen?

Vorweg gesagt: Man „darf“ die HU überhaupt nicht überziehen. Jeder Halter eines Fahrzeugs ist verpflichtet, sein Auto innerhalb innerhalb der Gültigkeit wieder zur Hauptuntersuchung vorzuführen oder abzumelden. Jedoch ist der Gesetzgeber in der Frage beim überzogener HU erstaunlich kulant. Heute gelten folgende Beträge im Bußgeldkatalog

  • 1 Tag bis 2 Monate: Ein Polizist wird über die abgelaufene HU aufmerksam machen
  • 3 bis 4 Monate: 15 Euro Bußgeld und eine Verpflichtung, das Auto umgehend bei der HU vorzuführen. Diese wird verschärfter durchgeführt.
  • 4 Monate bis 8 Monate: 25 Euro Bußgeld und ebenfalls vertiefte HU.
  • Über 8 Monate: 60 Euro Bußgeld, ein Punkt in der Verkehrssünderkartei, B-Vergehen für Fahranfänger und eine vertiefte HU.

Bei einem so weit überzogenen HU-Termin kann auch die Stilllegung des Autos drohen. Abschlepp- und Aufbewahrungskosten gehen zu Lasten des Halters.

Die Versicherung redet auch mit

Passiert mit einem Auto, bei dem die HU abgelaufen ist, ein Unfall, sind Probleme mit der Versicherung vorprogrammiert. Die Versicherung kann einen Teil der Zahlung verweigern bzw. geleistete Zahlungen zurück fordern. In jedem Fall wird nach dem Unfall eine vertiefte Untersuchung am Auto durchgeführt. Wird festgestellt, dass sich das Auto nicht mehr in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet, kann es für den Halter sehr teuer werden.

Durch den TÜV kommen

Eine Hauptuntersuchung für ein Auto folgt einem festen Regelwerk. Kein Auto ist einer Willkür von einem Prüfer ausgesetzt. Das macht es für die Halter besonders einfach und transparent, sein Fahrzeug auf den Termin vorzubereiten.

Um ein Auto sicher durch die Hauptuntersuchung zu bekommen:

  • Muss die Bremsanlage intakt sein
  • Muss die Abgasanlage intakt sein
  • Muss die Abgasreinigung funktionieren
  • Muss die Lichtanlage funktionieren
  • Muss die Bereifung in Ordnung sein: Alter, Zustand, Profiltiefe
  • Muss das Fahrwerk und die Lenkung intakt sein
  • Darf kein Rost an tragenden Teilen vorhanden sein
  • Darf an keiner Stelle Flüssigkeit austreten: Öl, Benzin, Kühlwasser, Servoöl, Bremsflüssigkeit usw..
  • Darf kein Airbag ausgelöst sein
  • Darf sich auch ansonsten kein offensichtlicher Mangel vorliegen
  • Müssen alle Umbauten eingetragen sein

Wenn diese Punkte vor der Präsentation beim TÜV abgearbeitet werden, steht einer neuen TÜV-Plakette in der Regel nichts im Wege.

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