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Mineralwolle wie Glas- und Steinwolle richtig entsorgen

Glaswolle
Mineralwolle

Die beliebte Mineralwolle war früher einmal ziemlich gefährlich. Wenn Sie auf solche alte Glas- und Steinwolle stoßen (noch häufig zu finden), ist diese nicht ganz einfach richtig zu entsorgen, der Artikel weist Ihnen den Weg.

Mineralwolle gehört heute zu den beliebtesten Dämmstoffen und schadet keinem. Früher wurde gefährliche Glas- und Steinwolle verkauft und verbaut, die Sie im eigenen Interesse richtig und unter Beachtung von Schutzvorschriften entsorgen sollten. Es folgt ein genauer Überblick:

Talu Video-Tipp

Problem: Mineralwolle

Mineralwolle (Kamilit oder Kamilitwolle) ist der bei uns am häufigsten verwendete Dämmstoff – und gehört als künstliche Mineralfaser (KMF) zu einem insgesamt problematischen Materialbereich innerhalb der vom Menschen genutzten Fasern:

Nach Herkunft des Rohstoffes werden Naturfasern und künstlich hergestellte Fasern unterschieden.

Naturfasern von Tier und Pflanze – Schurwolle, Baumwolle, Cellulose, Flachs, Hanf – bereiten keine Probleme, außer vielleicht ein wenig zu müffeln oder zu kratzen. Naturfasern aus faserförmigen Mineralen wie Asbest können große Probleme bereiten, über die Sie im Artikel „Entsorgung von Eternitplatten“ mehr lesen können.

Künstliche Mineralfasern = KMFs = Anorganischen Synthesefasern (Kristalline Fasern = Polykristalline Fasern und Whisker und Glasartige Fasern = Textilglasfasern und Wollen) machen bis auf die Textilglasfasern ebenfalls fast alle Probleme. Auch die Wollen unter ihnen, Schlackenwolle, keramische Wollen und Glaswolle und Steinwolle, die krebserzeugend sein können.

Mineralfasern werden als kritisch bzw. krebserzeugend angesehen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen, ist noch nicht abschließend erforscht; wie häufig hat der Mensch erst einmal irgendwelche künstlichen Verbindungen zusammengestellt und in Mengen an unkritisch fortschrittsgläubige Mitbürger verkauft und dann festgestellt, dass diese Produkte Menschen leider nebenbei auch mal vernichten.

Deshalb gibt es bis heute keine präzise und wissenschaftlich exakt begründete Definition der Faktoren, die eine Mineralfaser krebserzeugend wirken lassen. Anerkannt krebserzeugend sind Fasern mit bestimmten kritischen Abmessungen:

  • Fasern ab einer Länge von 5 μm
  • Fasern dünner als 3 μm
  • Fasern über 3 x so lang wie ihr Durchmesser
  • Sehen oder Messen unmöglich, es geht um Mikrometer
  • 5 μm (5 Mikrometer) = 0,005 Millimeter, Einzelfäden nur unter dem Mikroskop sichtbar

  • Schadenpotenzial durch ausreichend biobeständige Fasern
  • Biobeständig: Fasern durch Reinigungsprozesse des Körpers nicht wirksam bzw. schnell genug zu entfernen
  • Mindestbeständigkeit für Tumorenwachstum unbekannt
  • Verweildauer im Organismus hängt auch von chemischer Zusammensetzung ab

Auch deutsch, nichts Genaues weiß man nicht, auch die Gefahrstoffverordnung stuft KMFs nach mehreren Kriterien ein: Chemische Zusammensetzung, Biolöslichkeit der Fasern (Grundlage für das RAL-Gütezeichen), Ergebnisse von Tierversuchen.

Im Arbeitsschutz werden die Schutzmaßnahmen gegen kanzerogene Faserstäube in drei Expositionskategorien eingeteilt; je höher die Staubbelastung am Arbeitsplatz sein kann, desto umfassendere Schutzmaßnahmen sieht die Expositionskategorie vor. Für das Material gilt: Da im Tierversuch für fast alle anorganischen, synthetischen Fasern eine kanzerogene Wirkung nachgewiesen wurde, werden auch all diese Fasern als krebsverdächtig betrachtet und im Zweifel in der höchsten Schutzkategorie eingestuft. Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle und Keramikfasern gelten als die krebserregendsten Stoffe unter den KMFs.

Für Sie bedeutet das, dass Sie sich bei der Entsorgung von Mineralwolle immer an die (unten aufgezählten) umfassenden Schutzmaßnahmen der höchsten Schutzkategorie halten sollten, weil Sie gewöhnlich mit Stücken hantieren, Ihnen also Fasern „um die Ohren fliegen“. Und es bedeutet, dass Sie von Krebsgefahr ausgehen sollten, wenn Sie keine Informationen haben, um die Fasern zu bewerten – was in der Praxis eher der Fall ist als das Gegenteil.

Alte und neue Glaswolle

Bei dieser Bewertung geht es darum, „alte“ und „neue“ Mineralwolle zu unterscheiden, denn nur die „alte“ Mineralwolle ist potenziell krebserregend.

„Alte“ und „neue“ Mineralwolle sind offizielle Begriffe, sie werden in den einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe verwendet, z. B. der TRGS 521 über Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, hier folgt die Einordnung:

Grundsätzlich besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko immer, wenn Sie mit Mineralfasern umgehen, die vor 2006 hergestellt wurden. Diese Mineralfasern können durch Einatmen je nach Faser-Abmessung, Biobeständigkeit und Lungengängigkeit krebserregend wirken, weshalb beim Umgang mit solchen Fasern die einschlägigen Berufsgruppen „Technische Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS) zu beachten haben. Sie natürlich auch, denn es gibt keinen Grund, warum sich ein Hausbesitzer weniger vorsehen sollte als der Mitarbeiter eines Bauunternehmens – ob man „weniger Krebs kriegt“, wenn man nur gelegentlich mit dem gefährlichen Material hantiert, ist nicht sicher und nicht belegt.

Falls die Zeitangabe „vor 2006 hergestellt“ Sie irritiert, weil Sie schon andere Zahlen gehört haben:

  • 01.06.2000: Einsatz-Verbot „alter“ Mineralwoll-Dämmstoffe
  • Rechtsgrundlage: Gefahrstoffverordnung, früher Anhang IV Nr. 22, heute § 16 Abs. 2 iVm Anhang II Nr. 5
  • Quelle: www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/BJNR164400010.html
  • 1996: Deutsche Mineralwoll-Hersteller stellen Produktion um
  • Ab diesem Zeitpunkt RAL-Gütesiegel für gesundheitliche Unbedenklichkeit möglich
  • Alle Lagerbestände durften nach 1996 weiter verkauft werden
  • 2005: Krebserregende Mineralfasern in der gesamten EU verboten
  • Alte Mineralwolle in allen Häusern möglich, die vor 2005 gebaut wurden
  • Dort gilt: Mineralwolle ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung = Krebsgefahr

Unterschiede: Glas- und Steinwolle

In Bezug auf Nutzungseigenschaften wie akustisches Dämmvermögen, Eigengewicht, Brandschutzklasse und Rohdichte gibt es Unterschiede. In Bezug auf die Entsorgung und ihre gesetzlichen Vorschriften eher nicht.

Wenn Sie sehr viel Dämmung zu entsorgen haben, werden Sie bei Steinwolle aufgrund der höheren Rohdichte etwas mehr Muskelkraft und Arbeitszeit einplanen müssen.

Wenn Sie es mit Glaswolle zu tun haben, bedeutet mangelnder Arbeitsschutz nicht nur Krebsrisiko. Sondern er macht sich sofort und bei Menschen mit empfindlicher Haut sehr unangenehm bemerkbar: Die winzigen Glasfasern durchdringen die Hautoberfläche, Sie fühlen Jucken, können aber nichts sehen, mit jedem Kratzen oder Reiben der betroffenen Stelle treiben Sie die Fasern möglicherweise noch tiefer in die Haut … für solche mechanischen Hautreizungen sind zwar die gröberen (wohl nicht mehr krebserzeugenden) Fasern mit einem Durchmesser über 5 Mikrometer verantwortlich. Aber angenehm ist es auch nicht, wenn sich diese Fasern in die Haut einspießen, es ist auch von Entzündungsgefahren die Rede, bereits bestehende Hautprobleme können durch Kontakt mit Mineralwolle-Produkten verstärkt werden.

Schutz bei der Entsorgung

Bei der Entsorgung geht es im Grunde darum, sich „das Zeug vom Hals zu halten“. Erst einmal ganz wörtlich, kein Stäubchen Mineralwolle sollte Ihre Lunge von innen sehen, aber auch übertragen – je empfindlicher Ihre Haut ist, desto sorgfältiger sollten Sie darauf achten, dass Ihr Körper auch über und unter dem Hals nicht mit gestückelter Mineralwolle in Kontakt kommt.

Hier die Maßnahmen der TRGS 521, formuliert nach Machbarkeit im Privathaushalt:

  • Auf staubarmes Arbeiten achten
  • Material nicht reißen, sondern aus der Wand schneiden
  • Keine schnell laufenden elektrischen Sägen ohne Absaugung verwenden
  • Ausgebautes Material nicht werfen
  • Gute Lüftung des Arbeitsplatzes
  • Aufwirbeln von Staub vermeiden
  • Faserstäube direkt an der Austrittsstelle wegsaugen
  • Auf staubarme Reinigung achten
  • Arbeitsplatz von Anfang an sauber halten und regelmäßig reinigen
  • Staub und Staubablagerungen nicht mit Druckluft wegblasen
  • Staub und Staubablagerungen nicht trocken aufkehren
  • Industriestaubsauger (zu leihen im Baumarkt, mindestens Kategorie M) verwenden
  • Oder Arbeitsplatzes feucht reinigen
  • Schlecht zu reinigende Bereiche zwischendurch mit Folie abdecken
  • Ausreichende Schutzkleidung tragen
  • Locker sitzende, geschlossene Arbeitskleidung, z.B. atmungsaktiver Schutzanzug Typ 5 (Baumarkt)

Glaswolle

  • Atemschutz (Halb-/Viertelmaske mit P2-Filter/partikelfilternde Halbmaske FFP2/G-26-Atemschutzgerät, Filtergerät mit Gebläse TM 1P)
  • Schutzbrille, vor allem bei Überkopfarbeiten
  • Schutzhandschuhe, fest und dicht, z.B. aus Leder oder Baumwollhandschuhe mit Nitrilbeschichtung
  • Nach Arbeitsende Baustaub sofort mit Wasser abspülen
  • Empfindliche Haut danach mit Hautpflegemittel eincremen
  • Helfer über Schutzmaßnahmen unterrichten
  • Schutzausrüstung zur Verfügung stellen
  • Unter den Helfern sollten keine Jugendlichen sein
  • Rauchverbot am Arbeitsplatz
  • Waschmöglichkeit, auch für Helfer
  • Abfälle sofort und möglichst staubdicht verpacken
  • Schutzkleidung sofort nach der Arbeit einer reinigen oder entsorgen
  • Getrennte Umkleideräume für Straßen- und Arbeitskleidung, Waschraum mit Dusche

Alte Mineralwolle entsorgen

Bei der Entsorgung geht es weiter darum, auch anderen Menschen „das Zeug vom Hals zu halten“, die mit der Mineralwolle in Kontakt kommen.

  • Z. B. Mitarbeiter von Transportunternehmen und Entsorgungsunternehmen
  • Abfall in reißfesten staubdichten Säcken (Big Bags) transportieren
  • Oder in verschließbaren Tonnen
  • Behältnisse kennzeichnen
  • Oder Inhaltsinformationen bei Abgabe an Entsorger übermitteln
  • Kennzeichnung bzw. Information: Angaben über Art des Abfalls, Hinweis „Inhalt kann krebserzeugende Faserstäube freisetzen“
  • Für Entsorgung zuständige Stelle der Gemeinde hat Entsorgungsadressen
  • Entsorgungsnachweis für Privathaushalte + Mengen unter 2.000 kg pro Jahr meist nicht nötig
  • Quittung über Entsorgung aufbewahren, falls Behörde z. B. einmal einen Nachweis sehen will
  • Kleinmengen nicht als Bauschutt zu entsorgen, das kann teuer werden
  • In den meisten Landkreisen nehmen Wertstoffhöfe Kleinmengen KMF-Abfälle entgegen
  • Verpackungen bei Transport und Abladen nicht beschädigen (nicht abkippen)
  • Große Mengen gemäß Nachweisverordnung (NachwV) wie gefährlichen Gewerbeabfall entsorgen

Verbaute Mineralwolle entfernen

Wenn Sie ein Haus gekauft haben, dass mit alter Mineralwolle gedämmt ist, und Sie zur Zeit des Kaufs noch nicht über das Problem mit dieser „alten Mineralwolle“ informiert waren – müssen Sie jetzt nicht unbedingt sofort beginnen, Ihre Dämmung zu ersetzen, zumindest fordert der Gesetzgeber das nicht von Ihnen:

Sachgemäß eingebaute Dämmwollen können Sie einfach unberührt lassen, auch aus dem Wohnbereich müssen sie nicht entfernt werden. Wenn die Dämmstoffmatten noch intakt sind und das Dämmmaterial ordnungsgemäß angebracht wurden, wird die Gefährdung als gering eingestuft. Ordnungsmäßig eingebaut wurden die Dämmstoffe, wenn sie per Dampfsperre aus Folie abgedeckt wurden und mit einer dichten Verkleidung aus Gipskartonplatten oder Holzpaneelen o.ä. geschützt wurden.

Glaswolle entsorgen

Auch alte Mineralwolle als Wärmedämmung an der Außenwand oder in zweischaligem Mauerwerk verursacht gewöhnlich keine erhöhten Konzentrationen lungengängiger Mineralfasern in den Innenräumen.

Kritisch kann es werden, wenn abgehängte Decken zu Zwecken der Schalldämmung mit Mineralfasermatten verkleidet wurden, die nicht mit einem funktionsfähigen Rieselschutz aus Vlies ausgestattet sind und mit dem Wohnraum im Luftaustausch stehen. Das kann dann höhere Schadstoffkonzentrationen im Raum verursachen. Ob hier Nachbesserung möglich ist, sollten Sie im Zweifel einen Fachmann für krank machende Umweltbelastungen fragen.

Noch kritischer wird es bei bautechnischen Mängeln oder Eigenkonstruktionen, die nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Die verursachen schnell einmal deutlich erhöhte Faserkonzentrationen in der Luft. Wenn Sie solche Bausünden renovieren oder umbauen und dabei die Dämmung freilegen, sollten Sie umfassende Schutzmaßnahmen beachten.

Mineralwolle wiederverwenden

Wenn Sie Mineralwolle ausgebaut haben, die eigentlich noch ganz prima aussieht, ist bezüglich einer ev. Wiederverwendung wieder zu unterscheiden:

1. Alte Mineralwolle

Das Herstellungsverbot nach Gefahrstoffverordnung beinhaltet auch ein Verwendungsverbot, es ist also strikt verboten, ausgebaute „alte“ Mineralwolle-Dämmstoffe irgendwo wieder einzubauen.

Lassen Sie sich bitte auch nicht einreden, dass das in privaten Haushalten nicht gelte – möglicherweise gab es früher einmal Regelungslücken, auf die diese immer wieder zu lesende Mär zurückgeht. Heute ist die Rechtslage vollkommen klar, nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 iVm Anhang II Nr. 5 GefStoffV gelten die Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen auch für Privathaushalte.

Nach Anhang II Nr. 5 Abs. 2 gilt Abs. 1 nicht, wenn die künstlichen Mineralfasern eines der folgenden Kriterien erfüllen: Sie haben einen geeigneten Intraperitonealtest oder eine intratracheale Instillation durchführen lassen oder einen Kanzerogenitätsindex erstellen lassen, die die in Nr. 1 – 3 vorgegebenen Ergebnisse erbrachten. Wenn Sie solche sicher nicht ganz billigen Prüfungen scheuen, dürfen und sollten Sie die Mineralwolle auch nicht weiterverwenden, was im Zweifel in Ihrem Interesse liegt.

2. Neue Mineralwolle

Neue Mineralwolle mit dem RAL-Gütezeichen für biolösliche, also nicht krebserregende Mineralfaserprodukte gilt als ungefährlich, weil ihre Fasern kaum lungengängig sind. Wenn sie in kleine Partikel zerbrechen, verhalten sie sich im Körper ähnlich wie normaler Staub.

Wenn sie noch gut aussieht, können Sie sie ohne weiteres wiederverwenden, um z. B. vorgefertigte Rahmen eines Hauses in Holzrahmenbauweise mit Dämmplatten zu füllen oder die Fächer einer Holzständerwand (= Fachwerk) zu dämmen. Steinwolle aus heutiger Produktion können Sie sogar als Hydrokultur-Substrat nutzen, um Ihr Gemüse oder Ihre Zierpflanzen anzubauen.

Neue Mineralwolle entsorgen

Aber auch nachweislich als nicht krebserzeugend eingestufte KMF-Abfälle sind nicht ganz unproblematisch.

Grundsätzlich gelten sie als Baumischabfall und können einfach mit dem Müll entsorgt werden (wenn Sie das tun, sollten Sie die Kaufbelege aufbewahren, neue Mineralwolle ist von alter nicht zu unterscheiden, das beugt Ärger vor).

Für Restmaterial und Zerkleinerung gilt: Auch bei neuer Mineralwolle können durch Faserbruch sehr kurze Faserstücke entstehen, die Sie besser nicht einatmen sollten. Auch bei Arbeiten mit dem neuen Material ist also Schutz empfehlenswert, und der Kontakt mit der Haut kann für empfindliche Menschen unangenehm werden. Tragen Sie deshalb mindestens Handschuhe und langärmlige Kleidung oder auch Schutzkleidung, sensible Menschen sollten auch einen Atemschutz und eine Schutzbrille tragen. Beachten Sie sorgfältig Verarbeitungshinweise der Hersteller und achten Sie auf gute Lüftung.

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