Zum Inhalt springen
Start » Garten » Gartenpflege » Kosten einer Baumfällung – was kostet es Bäume zu fällen?

Kosten einer Baumfällung – was kostet es Bäume zu fällen?

Die Suche nach dem passenden Grundstück ist erfolgreich gewesen und nun kann der Hausbau eigentlich beginnen. Wären da nicht die über das Grundstück verteilten Bäume, die dem Bauvorhaben im Weg stehen und gefällt werden müssen. Nun hat der versierte Heimwerker zwei Möglichkeiten: er kann selbst zur Tat schreiten oder einen Fachmann zum Fällen der Bäume kontaktieren und die Baumfällung bezahlen.

Ob der Baum auf dem Grundstück einfach gefällt werden darf ist fraglich. Denn es gibt geschützte Bäume, deren Fällung eine Sondergenehmigung von der zuständigen Gemeinde bedarf und die bei Zuwiderhandlung mit hohen Strafen geahndet wird. Aber auch der falsche Zeitpunkt kann mit einem Bußgeld in Verbindung stehen, denn in den Sommermonaten darf die Fällung aufgrund von eventuellen Brut- und Nistplätzen keine Bäume abgeholzt werden. Es ist also gar nicht so einfach, einen Baum zu fällen und das Grundstück seinem eigentlichen Zweck, der Bebauung und Errichtung des lang ersehnten Eigenheims zuzuführen.

Talu Video-Tipp

Fakten zur Baumfällung

Sie glauben gar nicht, wie viel Konfliktpotenzial ein einzelner und unschuldiger Baum haben kann. Er kann als Hindernis bei Bauvorhaben im Weg stehen, dem Nachbarn die Sonne nehmen und zum Störfaktor werden, eine Gefahr für das Hausdach darstellen und dort Schatten spenden, wo eigentlich Sonne und helles Tageslicht gewünscht ist. Der Baum ist aber gleichzeitig Nist- und Brutplatz für Vögel, kann zu den geschützten Arten zählen und sollte daher in keinem Fall einfach so und ohne die Einholung der dringend notwendigen Genehmigung gefällt werden.Baum

Wer sich selbst um die Abholzung kümmern und den Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, sollte sich vorab kundig machen und neben der Anschaffung des benötigten Werkzeugs folgendes beachten:

  • eine Fällung zwischen dem 1. März und dem 30. September ist verboten
  • ein Antrag auf Baumfällung muss bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden
  • Risiken bei der Fällung müssen kalkuliert und ausgeschlossen sein
  • bis die Genehmigung kommt, muss man die Wartezeit in Kauf nehmen
  • die Erteilung der Erlaubnis kostet Verwaltungsgebühr von etwa 40 Euro
  • wer einen Baum fällt, muss in den meisten Gemeinden einen neuen Baum pflanzen

Der organisatorische Aufwand ist enorm und kostet viel Zeit, sodass manche Grundstücksbesitzer auf die Idee kommen, den Baum auf ihrem Grundstück als Eigentum zu betrachten und ohne die oben aufgeführten Schritte zu fällen. Dies kann sich als kostenintensiver Fehler erweisen, da auch die Fällung nicht geschützter Bäume ohne Genehmigung zu einer Geldbuße führt und weitaus teurer ist als die Fällung und die Einholung der Genehmigung zusammen.

Um etwaige Probleme mit der Gemeinde zu vermeiden und sich vor einem Bußgeld zu schützen, sollte man vor der Fällung mit Bedacht überlegen und sich folgende Fragen stellen:

  • Muss der Baum wirklich gefällt werden oder lässt sich die Bauplanung auch mit Baum realisieren?
  • Wo erhält man die Genehmigung und welche Anträge sind einzureichen?
  • Ist Zeitraum des Bauvorhabens in der Zeit, in der die Fällung erlaubt ist?
  • Handelt es sich um einen artgeschützten Baum? (hier kann die Genehmigung sogar verweigert werden)
  • Erfolgt die Fällung in Eigenleistung oder wird ein versierter Fachmann bestellt?
Professionelle Baumfällung
Professionelle Baumfällung

Wer einen Fachbetrieb mit der Baumfällung beauftragt, kann am Ende sogar sparen und muss kein eigenes Werkzeug anschaffen und keine Genehmigung beantragen. Fachbetriebe wissen genau, wann eine Fällung erlaubt ist und welche Behörden im Vorfeld über die Baumfällung informiert werden müssen.

Als potenzieller Eigenheimbesitzer erspart man sich viel Ärger und Laufwege, wenn man den Baum auf dem erworbenen Grundstück einem Fachmann überlässt und sich nicht für die selbst vorgenommene Fällung entscheidet. Da die Preise sowohl anhand der jeweiligen Gemeinden, wie auch der Art des zu fällenden Baumes und der Anzahl an Bäumen variiert, lohnt sich die Einholung eines persönlichen Angebots. Je höher der Aufwand ist und je mehr Risiken einkalkuliert werden müssen, umso mehr zahlt man für das Abholzen der Bäume. Doch die fachkundige Dienstleistung bringt einen weiteren Vorteil. Um den Abtransport des Holzes muss man sich nicht selbst kümmern, da dieser in der Dienstleistung zum Baumfällen bereits enthalten ist und somit in Anspruch genommen werden kann.

Mögliche Kosten

Anhand der verschiedenen Kalkulationen der einzelnen Dienstleister, sowie den Vorgaben der Gemeinde kann die Baumfällung ganz unterschiedliche Kosten verursachen. Die bekannten Durchschnittsangaben belaufen sich auf:Sparen

  • rund 950 Euro für bis zu 5 mittelgroßen Bäumen inklusive Entsorgung des Holzes
  • rund 300 Euro für 3 mittlere bis größere Obstbäume inklusive Holzabtransport
  • rund 500 Euro für eine große Birke oder Lärche, Kastanie oder einen Ahorn
  • rund 50 Euro für die Entfernung von mittelgroßen bis großen Stubben aus dem Erdreich.

Eine besonders wichtige Frage dreht sich um den Zeitraum, in welchem eine Fällung avisiert werden darf. Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung, dass das Fällverbot im Frühling und Sommer nicht für private Grundstücke gilt, sieht es in der Realität anders aus. Vor allem innerhalb der Brutzeit kann eine Fällung auch dann verwehrt werden, wenn der ursprünglich zu fällende Baum nicht als Nist- und Brutplatz für Vögel dient. Der Lärm und die Unruhe könnten in der Nachbarschaft brütende Vögel stören und sich somit gegen die Auflagen des Naturschutzgesetzes richten. Wer einen Fachbetrieb beauftragt, kann auch auf eine konkrete Prüfung der Möglichkeiten vertrauen und wird ein Angebot erhalten, bei dem alle Faktoren zum Tier- und Naturschutz, sowie der Einhaltung gesetzlicher Auflagen beachtet wurden und Anwendung fanden.

Baumfällungen sind nicht günstig und dennoch gibt es gute Gründe, sich auf einen Spezialisten zu verlassen und nicht selbst zur Tat zu schreiten. Damit ein größerer Baum nicht auf das Nachbargrundstück fällt und dort massive Schäden anrichtet, ist eine korrekte Berechnung des Fallwinkels notwendig. Diese kann nicht nach Augenmaß vorgenommen, sondern muss genau ermittelt und auf die Größe, den Stammdurchmesser und weitere Faktoren des Baumes abgestimmt werden. Weiter kann starker Wind eine Fällung unmöglich machen und die Verschiebung eines Termins mit sich bringen. Als Laie kann man die Witterung meist nur schlecht einschätzen und hat keine Möglichkeit, den Fallwinkel der Bäume korrekt zu berechnen und Unfälle durch ungeplant umstürzende Bäume vermeiden.Brennholz

Es ist gut investiertes Geld, wenn man sich für eine fachmännische Fällung entscheidet und sich ein Angebot vom ortsansässigen Spezialisten unterbreiten lässt. Wird das Holz als Feuerholz gewünscht, kann es nach der Fällung mit einer Säge in kamingerechte Scheite geschnitten werden. Diese Dienstleistung ist nicht im Preis für eine Baumfällung enthalten und muss vor der Beauftragung gesondert erfragt oder in Eigenleistung erbracht werden.

Ein Baum muss nicht zum „Zankapfel“ werden

Nicht selten handelt es sich beim Wunsch nach einer Fällung um eine voreilige Entscheidung, die nach näherer Überlegung gar nicht mehr notwendig ist. Viele Bäume verleihen dem Grundstück eine charmante Aura und werden vor allem im Sommer zu einem Lieblingsplatz der Familie. Wenn sich die Baumfällung allerdings aus logistischen und bautechnischen Gründen nicht verhindern lässt, ist ein Fachmann die richtige Entscheidung. Bei alten, porösen und kranken Bäumen tritt das oben erwähnte Gesetz nicht in Kraft und die Fällung kann jederzeit erfolgen, da die Sicherheit im Vordergrund steht und Schäden durch einen umstürzenden Baum vermieden werden müssen.

Kranker Baum
Kranker Baum

Anders verhält es sich, wenn Beschwerden der Nachbarn über Bäume auf dem eigenen Grundstück eingehen. In diesem Fall entscheidet nicht der Nachbar, sondern die Gemeinde über die Notwendigkeit einer Abholzung. Die Entfernung kranker und zur Gefahr werdender Bäume kann im Einzelfall ohne Kosten für den Grundstücksbesitzer erfolgen und von der Gemeinde getragen werden. Dies gilt vor allem, wenn der Baum durch starken Wind oder andere Witterungseinflüsse öffentliches Eigentum schädigen und beispielsweise auf die Straße, in Stromleitungen oder auf Gehwege stürzen kann.

Eine Baumfällung vom Fachmann ist zwar hochpreisig, in Gegenüberstellung von Kosten und Leistung aber nicht zu teuer. Wer dennoch in Eigenleistung für die Abholzung sorgen möchte, ist mit der Anschaffung hochwertigen Werkzeugs gut beraten und sollte im Vorfeld alle Genehmigungen einholen und die Fällung auch bei der Nachbarschaft ankündigen, sowie angrenzende Gehwege oder öffentliche Bereiche sicherheitshalber absperren.

2 Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll Up