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Kosten für eine Baugenehmigung – das kostet der Bauantrag

Hausbau Planung

Bevor der Bau beginnen kann, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Er ist die erste Hürde, die es gilt, zu überwinden. Schnell stellt sich die Frage, welche Kosten durch den Bauantrag entstehen. Da es sich um kein simples Antragsformular sondern um eine Ansammlung von verschiedenen Unterlagen handelt, müssen die Kosten individuell bestimmt werden. Wir zeigen Ihnen, welche Kostenpunkte bestehen und erläutern an einer Beispielrechnung, mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen.

Der Bauantrag ist wichtig, damit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Baubeginn gegeben sind. Ohne eine Baugenehmigung handelt es sich um einen illegalen Bau, der jederzeit auf Vorordnung abgerissen werden kann. Zudem ist es verboten, genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen ohne amtliche Zustimmung durchzuführen. Um ein positives Ergebnis zu erlangen, müssen Sie alle geforderten Dokumente einreichen.

Je umfangreicher die Ansammlung von Unterlagen ist, desto höher fallen die Kosten aus. Nicht nur die Behörden verlangen Bearbeitungsgebühren, auch Architektenbüros und alle sonstigen an der Antragsstellung beteiligten Personen müssen bezahlt werden. Allerdings sind die Kosten für den Architekten unter einem bestimmten Blickwinkel zu betrachten. Die einzureichenden Unterlagen stellen die Grundlage für den Bau dar und müssen in jedem Fall angefertigt werden. Nur durch eine sorgfältige Planung ist die Statik gewährleistet, das Gebäude entspricht Ihren Vorstellungen und der Bau ist nachhaltig sowie sicher.

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Die Einflussfaktoren für die Kosten

Die Kosten für die Baugenehmigung sind unter anderem vom geplanten Standort des Gebäudes abhängig. Jedes Bundesland verfügt nicht nur über voneinander abweichende Kostensätze sondern auch über unterschiedliche Vorschriften. Müssen für den Antrag viele Dokumente eingereicht werden oder Fachkräfte involviert werden, dann steigen die Kosten für den Bauantrag. Daher ist wichtig, sich bei der Frage nach den Kosten mit dem Vorgang der Baugenehmigung zu beschäftigen.

Viele Unterlagen für den Bauantrag notwendig
Viele Unterlagen für den Bauantrag notwendig

Die Kosten für die Einreichung des Bauantrages: Die ausführenden Personen müssen bezahlt werden.

Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser ist für den Inhalt der Baulageberechtigung verantwortlich und seine Beauftragung ist in einigen Bundesländern vorgeschrieben. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Varianten im Baurecht:

Die große Bauvorlageberechtigung
Sie gilt für alle Bauwerke und kann von einem Architekten oder einem Bauingenieur getragen werden. Architekten müssen in der Architektenkammer Mitglied sein, Bauingenieure müssen einer speziellen Liste für die Berechtigung eingetragen sein.

Die kleine Bauvorlageberechtigung
Diese Variante der Bauvorlageberechtigung ist in folgenden Bundesländern gültig:

  • Hessen
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Hamburg
  • Bayern
  • Baden-Württemberg

Sonderregelungen für die Berechtigung
Bauantrag
In bestimmten Fällen können auch andere Berufsgruppen Bauanträge einreichen. Möglich sind folgende Ausbildungsberufe beziehungsweise Studienabschlüsse:

  • Maurer, Zimmerer und Betonbauer (Meister)
  • Bautechniker
  • Architekten (sie müssen nicht in der Liste der Berechtigten eingetragen sein)
  • Innenarchitekten
  • Bauingenieure

Damit die genannten Berufsgruppen den Bauantrag offiziell einreichen dürfen, muss es sich um einen der im Folgenden genannten Fälle handeln:

  • Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten (maximale Wohnfläche 200 m²)
  • gewerbliche Gebäude mit einem Stockwerk, 3 Metern Wandhöhe und maximal 200 m² Bruttogeschossfläche
  • landwirtschaftliche Betriebsgelände (möglich sind Gebäudeklassen 1 bis 3), Voraussetzung ist, dass die Brutto-Grundfläche im Erdgeschoss maximal 200 m² beträgt
  • Garagen (Nutzfläche maximal 200 m²)

Die Anfertigung vom Bauantrag

Um die Baugenehmigung zu erhalten, müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Sie führen zur Erhöhung der Kosten, da sie von den entsprechenden Fachkräften erstellt werden müssen. Ob und in welchem Maße die Dokumente benötigt werden, hängt von den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer ab. Im ausführlichsten Fall müssen folgende Unterlagen vorhanden und dem Antrag hinzugefügt worden sein:

Bauantrag mit statistischem Erhebungsbogen
Viele Bauaufsichtsbehörden stellen für den Bauantrag ein Formular zur Verfügung, sodass sich der Aufwand für die Erstellung reduziert. In bestimmten Fällen ist es notwendig, vor dem Bau Zustimmungserklärungen der Nachbarn einzuholen. Wird für diese Arbeit der Architektenbüro oder ein anderer Verantwortlicher beauftragt, so erhöhen sich die Kosten.

Bauzeichnungen
Die Bauzeichnungen müssen vom Architekten angefertigt werden, was in jedem Fall zu Kosten führt. Der Maßstab von 1:100 muss eingehalten werden.

Bauzeichnung
Bauzeichnung

Lageplan
Es muss sich um einen katasteramtlichen Lageplan handeln. Im Allgemeinen handelt es sich hierbei um eine Flurkarte, also einen Auszug aus der Liegenschaftskarte, die im Maßstab von 1:1000 gehalten ist. Sie erhalten die Unterlagen in Abhängigkeit von den geltenden Vorschriften bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, dem Katasteramt oder einem Sachverständigen für das Vermessungswesen. Die Kosten hängen von der Anzahl der benötigten Exemplare ab. Meistens werden zwei unbeglaubigte und ein beglaubigtes Dokument benötigt.

Flurkarte für Baugenehmigung
Flurkarte

Baubeschreibungen
Das Baubeschreiben erläutert den geplanten Bau in allen technischen Einzelheiten. Zudem werden die Baumaterialien und die Ausstattung beschrieben. Die Anfertigung kann pauschal oder nach einem Stundensatz abgerechnet werden.

Kostenberechnungen, Flächenberechnungen und weitere Berechnungen
Für den Bauantrag ist eine detaillierte Berechnung von notwendigen Größen erforderlich. Unter anderem müssen die Wohnfläche und die Gesamtkosten bestimmt werden. Die Aufgaben werden in der Regel von einem Architekten vorgenommen.

Technische Nachweise
Es werden verschiedene Nachweise benötigt, wie beispielsweise:

  • Schallschutznachweis
  • Wärmeschutznachweis
  • Standardsicherheitsnachweis über die Statik
  • Schallschutznachweis

Entwässerungsplan
Die Abwasserbeseitigung muss zeichnerisch dargelegt werden, was zu Anfertigungskosten führt.

Betriebsbeschreibung
Handelt es sich um ein gewerblich genutztes Bauwerk, dann muss der Betrieb detailliert beschrieben werden. Entscheidend sind neben der Tätigkeit auch die Anzahl der Beschäftigten, der Betriebsablauf und weitere Kennzahlen.

Die Gesamtkosten für den Bauantrag

1. Anfertigung der Unterlagen

Um den Antrag einzureichen, müssen alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sein. Viele der oben aufgeführten Vorgänge sind parallel auch für den Bau an sich notwendig, sodass sie unabhängig vom Bauantrag fällig werden. Sie werden in dieser Rechnung der Bauantragskosten mit eingeplant, da sie zum Antrag hinzugehören. KostenIm Durchschnitt entstehen für die Anfertigung aller Unterlagen Kosten in Höhe von 10 Prozent der Bausumme.

Beispielrechnung:
Angenommen das Gebäude verfügt über eine Bausumme von 300.000 Euro. In diesem Fall müssen Sie

300.000 Euro x 10 Prozent = 30.000 Euro für die Anfertigung aller Unterlagen inklusive Zeichnungen und Bauplänen einplanen. Sie verfügen gleichzeitig über die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren und durchdachten Plan.

2. Einreichen des Bauantrages

Der Bauantrag verursacht beim Bauamt beziehungsweise der zuständigen Behörde Kosten, die von Ihnen getragen werden müssen. Die Gebühren werden unabhängig vom Ausgang des Antrages fällig. Sollte der Bauantrag abgelehnt werden, dann müssen Sie die Gebühren trotzdem tragen.

Eine Beispielrechnung für die behördlichen Kosten vom Bauantrag

Um die Bauantragskosten abzuschätzen, können Sie sich an den Kosten für den Hausbau orientieren. Es handelt sich um eine grobe Abschätzung, die als erste Orientierung dient. Im Mittel entstehen für den Bauantrag Ausgaben, die 0,5 Prozent der Hausbaukosten entsprechen.

Rechnung:
Angenommen das Haus wird zu einem Preis von 300.000 Euro gebaut. Dann ergeben sich folgende Kosten für den Bauantrag:

300.000 Euro x 0,5 Prozent = 1.500 Euro

Die ausführliche Formel für die behördlichen Kosten des Bauantrages:

Die Kosten für die Baugenehmigung durch die Behörden wird nach einer offiziellen Formel bestimmt. Sie berücksichtigt den umbauten Raum und den Bauwert.

Bauwert = Bauwert in Euro/m³ x umbauter Raum in m³
Kosten = Bauwert x 0,5 Prozent

Rechnung:

Bauwert = 700 m³ x 100 Euro/m³ = 70.000 Euro
Kosten = 70.000 Euro x 1 Prozent = 700 Euro

Häufig gestellte FragenFAQ

Wie kann ich die Kosten für den Bauantrag beeinflussen

Die Beeinflussungsmöglichkeiten für den Bauantrag sind eingeschränkt. Der wichtigste Punkt ist, dass Sie die Bearbeitungszeit verkürzen, indem Sie alle geforderten Unterlagen pünktlich einreichen. Unklarheiten oder Nachforderungen erfordern ein erneutes Tätigwerden des Architekten oder anderen Personen, sodass zusätzliche Kosten entstehen können. Wird der Antrag gar abgelehnt, so müssen Sie einen erneuten Antrag stellen, was wiederum zu Ausgaben führt. Daher ist es wichtig, beim ersten Antrag alle Unterlagen einzureichen und die Entscheidungsfindung positiv zu beeinflussen.

Kann ich pauschale Kosten vereinbaren?

Wenn Sie die Beauftragung des Architekten vornehmen, dann können Sie versuchen, ein Pauschalangebot zu verhandeln. Die Architektenbüros können Ihnen im Detail mitteilen, welche Kosten in der jeweiligen Region entstehen und Ihnen dadurch eine Abschätzung der Ausgaben geben. Oftmals sind sie bereit, für ihre Leistung ein Pauschalangebot zu erstellen. Sie können entscheiden, welche Variante für Sie am besten geeignet ist.

Kann ich den Bauantrag selbst erstellen?

Der Bauantrag erfordert offizielle Dokumente und muss von einer berechtigten Person eingereicht werden. Dadurch sind die Einsparmöglichkeiten eingeschränkt und Sie müssen die Hilfe von Fachbetrieben in Anspruch nehmen. Bei kleineren Bauten, beispielsweise einem Gartenhaus kann es möglich sein, dass ein Maurer den Antrag stellt. Verfügen Sie über die entsprechende Ausbildung, so können Sie den Antrag selbst stellen und Einsparungen erzielen.

Tipps für Schnellleser:

  • Kosten für den Bauantrag hängen vom Bundesland ab
  • Gebühren für die Behörden
  • Anfertigungskosten für alle Unterlagen
  • rund 11 Prozent vom Bauwert einkalkulieren
  • behördliche Gebühren entstehen auch bei abgelehnten Anträgen
  • Bauwert = Bauwert in Euro/m³ x umbauter Raum in m³
  • Kosten = Bauwert x 0,5 Prozent
  • Anfertigungsgebühren für Unterlagen rund 10 Prozent

1 Comment

Für einen kleinen Balkon wurde von dem mir beauftragten Architekten ein Bauantrag eingereicht der jedoch abgelehnt wurde (Altstadtsatzung) Eine Bauvoranfrage in einfacher Skizzenform hätte – lt. Bauamtsleiter- gereicht. Es handelt sich um eine Bausumme von ca 5500,- €. Der Architekt schreibt mir eine Rechnung von 1496,–, ebenso hat er noch das Erstellen einer Flurkarte für 260,- veranlasst! Ist das Honorar rechtens ?

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