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Alle Brüstungshöhen für Fenster, Balkon und Geländer/Handläufe

Brüstungshöhen

Die Brüstung ist eine undurchdringliche Barriere, die als Absturzsicherung bei Gebäudeöffnungen dient. Eine Brüstung ist so ausgelegt, dass ein Durchrutschen unmöglich ist und sie auch einen harten Stoß sicher auffangen. Damit die Funktion einer Brüstung geregelt ist, wird ihre Höhe in verschiedenen Normen und Verordnungen festgeschrieben. Dies schafft die gleiche Sicherheit in jedem Gebäude. Hier erfahren Sie alles über die geforderten Brüstungshöhen für Fenster, Balkone und Geländer.

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Brüstungshöhe je nach Baukörper

Wie hoch eine Brüstung sein muss, hängt vom jeweiligen Baukörper ab. Für Fenster gelten andere Bestimmungen als für Balkone, für Treppen wiederum andere als für Dachfenster. Hinzu kommt, dass es zwar eine bundesweite Mindesthöhe für Brüstungen gibt, diese Regelung aber durch Landesverordnungen verschärft werden können. Auch können örtliche Bauvorschriften zusätzlich die Höhe und die Gestaltung von Brüstungen weiter vorschreiben.

Optimale Sicherheit

Die Höhe einer Brüstung an Balkon, Fenster oder Treppe ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit in einem Gebäude. Es ist daher im vitalen Interesse des Bauherrn, hier nur absolut korrekte Ergebnisse zuzulassen. Bei spezifischen Fragen gibt auch das örtliche Bauamt detaillierte Auskunft.

Brüstungshöhen bei Fenstern und Dachfenstern

Die Brüstungshöhe für Fenster ist u.a. in der DIN 5034-4 „Tageslicht“ festgeschrieben. Die Angaben findet man in Punkt 3.6 und folgende.

Bei Fenstern kommt es darauf an, wie hoch das Fenster über Grund positioniert ist. Das Fachwort hierzu ist die „Absturzhöhe„. Das bundesweit vorgeschriebene Mindestmaß beträgt 80 cm bei einer Absturzhöhe bis zu 12 Metern. Ab einer Absturzhöhe von 12 Metern sind 90 cm Brüstungshöhe vorgeschrieben. Als Referenzpunkt gilt der höchste Punkt des Fertigfußbodens vom Fenster.Dachfenster

Bei Dachfenstern gestaltet sich die Höhe der Brüstung als schwierig. Grund dafür ist die Dachschräge, welche das Fenster in den begehbaren Raum hinein ragen lässt. Zur exakten Berechnung von Brüstungshöhe und Fenstergröße sind daher auch die Dachschräge und Fensterlänge zu berücksichtigen.

Beispiel

Ein Dachfenster (kein Gaubenfenster, sondern ein auf die Dachsparren montiertes Schwing-Kipp Fenster) hat eine Länge von 120 cm. Die Bauvorschriften geben eine Brüstungshöhe für Dachfenster von 90 cm vor. Bei einem Winkel der Dachschräge von 45° befindet sich die Oberkante des Dachfensters genau auf 175 cm Höhe. Groß gewachsenen Menschen ab 1,90 Metern Körpergröße schlägt die Oberkante somit vor die Stirn. Damit das Fenster barrierefrei nutzbar wird, muss die Brüstungshöhe so auf 115 cm erhöht werden. So wird die Oberkante des Dachfensters auf 200 cm angehoben und der Raum ist gefahrenfrei nutzbar.

Keine Regel ohne Ausnahme

Insbesondere bei Häusern mit ausgebautem Dachboden sind die Dachfenster häufig auch als Flucht- und Rettungsweg vorgesehen. Dazu gelten sowohl für die Größe der Dachfenster als auch für die Höhe der Brüstung angepasste Vorschriften. In der Regel liegen bei Flucht- und Rettungswegen die maximale Brüstungshöhe, je nach Bundesland, zwischen 110 und 120 cm. Im benannten Beispiel kann die Brüstungshöhe, sofern das Haus im „falschen“ Bundesland steht und es als Fluchtweg dienen soll, bereits zu hoch sein. Außerdem gilt hier noch der Abstand zur „Lichten Traufe“. Dies ist die Vorderkante des Daches. Hier gilt ein weitestgehend einheitliches Maximalmaß von 100 cm.

Damit ist gewährleistet, dass zwischen dem Anlegepunkt der Feuerwehrleiter und dem Dachfenster der Abstand nicht zu groß ist. Das Fenster selbst muss als Fluchttür mindestens 90 x 110 cm groß sein. Im benannten Beispiel kann die Dachschräge von 45° hier viele exakte Berechnungen erforderlich machen, bis ein zulässiges Dachfenster gefunden wurde. Eine genaue Planung im Vorfeld ist deshalb unumgänglich. Dazu gehört auch, dass die Höhe des Fußbodens auch dem Dachdecker bzw. Zimmermann genau bekannt ist. Eine nachträglich eingebaute Fußbodenheizung kann deshalb im Punkt Brüstungshöhe die Bauvorschriften bereits verletzen.

Brüstungshöhe bei Balkonen

Ein Balkon gilt in der Bausprache als „Begehbares Areal“. Das können auch Terrassen, Emporen, Vorsprünge oder sogar Flachdächer sein, die eine erweiterte Nutzung erlauben sollen. Sobald ein Areal ohne Hilfsmittel von jedermann zugänglich ist, muss es mit einer Absturzsicherung ausgestattet sein. Die Bauvorschriften geben hier einen maximalen Unterschied im Niveau von 50 cm an. Ab einem halben Meter Höhenunterschied ist eine Brüstung zwingend vorgeschrieben. In der Praxis ist aber der Einbau einer Brüstung auch schon bei 30 cm sinnvoll, da auch Stürze aus dieser Höhe schlimme Folgen haben können.Brüstungshöhen

Insbesondere bei Balkonbrüstungen gibt es große Unterschiede bei den Landesverordnungen der Bundesländer

Alternativ zur „Brüstung“ wird in der Fachsprache auch von „Umwehrungen“ gesprochen. Das übliche Maß, welches eine weitestgehend bundesweite Gültigkeit besitzt, ist für Brüstungshöhen bei Balkonen 90 cm. Oberhalb von 12 Metern werden zusätzliche 20 cm vorgeschrieben, so dass dort die Mindesthöhe einer Brüstung 1,10 m beträgt.

Unterschiede

In Baden-Württemberg herrscht ein sehr massiver Baustil vor. Dies schlägt sich unter anderem auch in einer angepassten Vorschrift über die Höhe der Brüstung vor. Es genügen in BaWü bereits 80 cm Brüstungshöhe, sofern die Brüstung selbst eine Tiefe von 20 cm hat. Einfache Brüstungen aus Holz, Stahl oder Glas sind davon ausgeschlossen. Sofern aber geschalte oder gemauerte Brüstungen verwendet werden, kann die Höhe reduziert werden. Sollte eine solche Brüstung aber geplant sein, ist ein Studium der örtlichen Bauvorschriften angezeigt. Nicht jede Gemeinde wünscht Häuser mit einem ausgeprägtem „Burgencharakter“, wie er durch massive Brüstungen dieser Art hervorgerufen wird.

In Bayern kommt es bei der zulässigen Höhe der Brüstung für Balkone wiederum darauf an, wie das Gebäude genutzt wird. Wohngebäuden genügt eine Brüstungshöhe von 90 cm bis zu einer Absturzhöhe von 12 Metern. Bei Arbeitsstätten sind hier bereits 100 cm in der Bauordnung vorgeschrieben. Oberhalb von 12 Metern Absturzhöhe gelten für Wohn- wie für Geschäftshäuser einheitlich 120 Zentimeter als Brüstungshöhe bei Balkonen und Terrassen. Dieser massigen Barriere gegen Absturz kann mit der Verwendung von Glaselementen entgegen gewirkt werden. So hat man die volle Sicherheit, ohne dabei an Wohnkomfort zu verlieren. Die Verwendung von Glaselementen muss aber in den örtlichen Bauvorschriften genehmigt sein.

Brüstungshöhen bei Treppen und Geländern

Die Höhe von Brüstungen ist bei Treppen und Geländern in der DIN 18065 geregelt. Treppenbrüstungen und ihren Geländern mit den dazu gehörigen Handläufen kommt eine besondere Bedeutung in der Bausicherheit zu. Neben dem normalen, sicheren Betreten dieser Bauelemente dient eine stabile Brüstung mit fest montiertem Handlauf auch als Fangschutz. Sollte man doch einmal stolpern, kann ein beherzter Griff zum Handlauf vor Schlimmeren bewahren. In den Betrieben wird bei jeder Sicherheitsschulung das automatische Verwenden des Handlaufs bei jedem Betreten der Treppe empfohlen, gelegentlich sogar eingefordert.

Handlauf
Handlauf

Die Brüstungshöhen an Treppen sind mit denen an Balkonen vergleichbar. In Wohnstätten gelten 90 cm, an Arbeitsstätten 100 cm als Mindestmaß. Der Handlauf wird auf der Treppenbrüstung montiert. Er muss in einer Höhe von 80 bis 120 cm montiert sein. Dabei gilt das kleinere Maß jedoch nur für Treppen, bei denen keine zusätzliche Brüstung erforderlich ist, beispielsweise bei Kellertreppen. Bei diesen bilden die angrenzenden Wände bereits die Absturzsicherung zur Seite. Dennoch benötigen sie einen Handlauf.

Der Handlauf muss eine Griffbreite von 45 bis 60 Millimeter besitzen. Für Handläufe aus Holz ist eine mindeste Griffbreite von 45 Millimeter vorgeschrieben.

Insbesondere bei älteren Mehrfamilienhäusern genügt die Ausführung und Höhe des Handlaufs häufig nicht mehr den Bauvorschriften. In diesen Fällen kann ein zusätzlicher Handlauf aufmontiert werden, um die erforderliche Betriebssicherheit wieder herzustellen. Die lokalen Handwerksbetriebe bieten hierzu praktische und optisch vertretbare Lösungen an.

1 Comment

Nun, eher eine Frage als ein Kommentar: Was passiert denn, wenn vor dem Fenster mit vorgeschriebener Brüstungshöhe eine statisch erforderliche Aufkantung der darunter liegenden Mauer eingebaut wird (Ein Überzug aus Stahlbeton) Die Höhe zwischen Oberkante des Überzuges und Fensteröffnung ist ja dann meist deutlich geringer als die Absturzhöhe….

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