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Bitte freimachen falls Marke zur Hand – so handeln Sie richtig

Bitte freimachen

Sicher haben Sie bereits schon einmal den Satz „Bitte freimachen falls Marke zur Hand“ auf einem Briefumschlag oder einer Postkarte gelesen. Wahrscheinlich haben Sie sich gefragt, ob dies eine Aufforderung, eine Bitte oder eine Verpflichtung darstellt. Ist es erlaubt, den Brief kostenfrei abzusenden und wer übernimmt in diesem Fall die Portogebühren? Erfahren Sie alle Hintergründe zu diesem Thema.

Die meisten Menschen lesen zwar den Aufdruck „Bitte freimachen falls Marke zur Hand“, kleben aber aus Höflichkeit, Gewohnheit oder Unwissenheit dennoch eine Briefmarke auf den Brief. Es erscheint ungewohnt, Briefe zu versenden, ohne diese vorher freizumachen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Schätzungen angestellt, nach welchen deutsche Bundesbürger dadurch pro Jahr mehrere Millionen Euro zu viel bezahlen. Ob „Bitte freimachen wenn Marke zur Hand“ oder einfach nur „Bitte freimachen“ – ist auf dem Brief der Begriff „Antwort“ aufgedruckt, dann haben Sie gute Chancen, die Post kostenlos versenden zu dürfen.

Talu Video-Tipp

Grundlegende Regeln zum Versenden der Post

Im Allgemeinen muss der Absender die Kosten für Briefe und Postkarten tragen. Allerdings bestehen hierbei Ausnahmen, wie beispielsweise bei den sogenannten Rückantwortkarten oder Rückantwortbriefen. In diesem Fall haben Unternehmen an Kunden oder potentielle Kunden Schreiben versandt und hoffen nun auf eine Antwort. Damit die Absendung dieser Antwort nicht an einer nicht vorhandenen Briefmarke scheitert, kann eine Kennzeichnung als Werbesendung erfolgen und der Rückversand ist kostenlos. Die Grundlagen für diese Regelung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG geregelt.

Auf welche Punkte muss ich achten, wenn ich einen Brief kostenfrei absenden möchte?

  • Brief/Postkarte muss als Werbesendung gekennzeichnet sein
  • Sie finden auf dem Umschlag oder der Karte verschiedene Hinweise, wie „Werbeantwort“, „Antwortkarte“, „Rückantwort“
  • Der Text im für die Briefmarke vorgesehenen Feld ist unwichtig.
  • Es sind verschiedene Texte für das Feld möglich, die keine Verpflichtung zum Freimachen des Briefes darstellen.

Welcher Text kann in dem Feld für die Briefmarke stehen?

Wenn Sie das Angebot nutzen und auf das Aufkleben einer Marke verzichten, dann zahlt der Empfänger das Porto. Dieser ist zwar grundsätzlich dazu bereit, die Kosten zu tragen, freut sich allerdings auch darüber, wenn die Absender die Gebühren für die Briefmarken übernehmen. Daher drucken viele Unternehmen in das Feld für die Briefmarke einen kleinen Text, der in vielen Fällen seine Wirkung nicht verfehlt. Ist der Brief als Werbesendung gekennzeichnet, dann sind unter anderem folgende Aufdrucke ohne Bedeutung:

  • Bitte freimachen, falls Marke zur Hand.
  • Bitte frankieren, wenn Marke zur Hand.
  • Bitte frankieren.
  • Bitte freimachen.

Sollten Sie diese Texte auf einer Werbesendung vorfinden, dann können Sie darauf verzichten, Porto aufzukleben.

Was passiert, wenn keine Kennzeichnung als Werbesendung vorhanden ist?

Nicht immer ist eine Kennzeichnung als Werbesendung vorhanden. In diesem Fall wird das Porto nicht automatisch vom Empfänger übernommen, sodass Sie die Sendung freimachen müssen. Kleben Sie keine Briefmarke auf, dann kommt es zu einer der folgenden drei Situationen:

1. Der Empfänger übernimmt freiwillig die Portogebühren inklusive der nun entstandenen Strafgebühr.
2. Die Annahme wird verweigert und der Brief wird zurückgeschickt. Nun müssen Sie das Porto zuzüglich der Strafgebühr zahlen.
3. Auf Grund fehlender Absender-Informationen kann die Post nicht zugesandt werden und wird nach einer bestimmten Zeit vernichtet.

zu 1
Da keine Kennzeichnung als Werbesendung vorhanden ist, hätte eine Freimachung erfolgen müssen. Erklärt sich der Empfänger freiwillig dazu bereit, die Sendung anzunehmen, dann berechnet die Post zusätzlich ein Einziehungsentgelt. Ob der Empfänger Ihnen diese Gebühren in Rechnung stellt, hängt vom Einzelfall ab.

zu 2
Der Empfänger ist dazu berechtigt, die Annahme zu verweigern. Möchte er das Porto und die Einziehungsgebühr nicht übernehmen, dann wird der Brief beziehungsweise die Postkarte wieder zurück geschickt. Der Absender wiederum ist nun dazu verpflichtet, die Gebühren für die Briefmarke und die Strafgebühr zu übernehmen.

zu 3
Oftmals kann der Absender nicht ermittelt werden, da keine Adresse angegeben wurde. In diesem Fall lagert die Post den Brief für eine bestimmte Zeit ein und vernichtet ihn anschließend. Daher können Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Sendung bei einer nicht ausreichenden Frankierung beim Empfänger angekommen ist. Sie müssen in diesem Fall damit rechnen, dass der Brief auch nach einer gewissen Zeit noch zurück kommt beziehungsweise zwischenzeitlich vernichtet wurde.

Achtung: Die beschriebenen Situationen gelten nicht nur für eine fehlende Freimachung sondern auch für eine nicht ausreichende Frankierung. Achten Sie daher genau auf die korrekte Freimachung. Selbst wenige Cent Differenz können ansonsten zu einem der oben genannten Szenarien führen.

Bitte freimachen

Auf dem Brief ist kein Hinweis auf eine Werbesendung, was mache ich nun?

In diesem Fall müssen Sie eine ausreichend Frankierung vornehmen, unabhängig davon, ob der Hinweis „Bitte freimachen falls Marke zur Hand“ zu sehen ist oder nicht. Dabei müssen Sie sowohl auf die Größe des Briefes als auch auf das Gewicht achten. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der gängigsten Versandarten bei der Deutschen Post inklusive der Preise (Stand Dezember 2015):

1. Brief bis 20 Gramm: 0,62 Euro
Die maximal zulässige Größe liegt beim Standardbrief bei 23,5 cm x 12,5 cm x 0,5 cm.

Tipp: In der Regel können Sie bis zu 3 gefaltete DIN A4 Seiten in dieser Variante versenden.

2. Brief bis 50 Gramm: 0,85 Euro
Die Größe des Briefumschlags für den Kompaktbrief darf die Abmessungen 23,5 cm x 12,5 cm x 1 cm nicht überschreiten.

Tipp: Das Gewicht entspricht 8 gefalteten DIN A4 Seiten.

3. Brief bis 500 Gramm: 1,45 Euro
Diese Variante ist als Großbrief bekannt. Sie wird beispielsweise für bis zu 95 DIN A4 Seiten verwendet. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Größe bei 35,3 cm x 25 cm x Höhe bis 2 cm liegen darf.

Tipp: Da sich auch die zulässige Größe erhöht hat, wird diese Briefvariante auch dann gerne genutzt, wenn die Seiten nicht geknickt werden sollen.

4. Brief bis 1.000 Gramm: 2,40 Euro
Der sogenannte Maxibrief ist bis zu 1.000 Gramm schwer und verfügt über eine maximal zulässige Größe von 35,3 cm x 25 cm x 5 cm. Durch die Größe und das Höchstgewicht versenden Sie bis zu 190 DIN A4 Seiten. Auch kleine Bücher oder Broschüren können somit versendet werden.

5. Postkarte: 0,45 Euro
Die Postkarte darf bis zu 23,5 cm x 12,5 cm groß sein und über ein Flächengewicht von 150 bis 500 Gramm pro Quadratmeter verfügen.

Achtung: Beachten Sie, dass die angegebenen Preise nur für den Versand innerhalb von Deutschland gelten und die Preise durch die Deutsche Post jederzeit geändert werden können.

Welche Briefmarke?

Welche Briefmarken soll ich verwenden?

Selbstklebende Briefmarken
Selbstklebende Briefmarken

Wenn Sie den Brief freimachen müssen, dann haben Sie die Auswahl aus selbstklebenden Briefmarken und nassklebenden Briefmarken. Die selbstklebenden Briefmarken sind hierbei besonders praktisch, da sie wie ein Aufkleber von der Folie abgezogen und aufgeklebt werden. Die nassklebenden Briefmarken müssen an der Unterseite mit ein wenig Wasser befeuchtet werden.

Tipp: Das bekannte Lecken an den Briefmarken sollte vermieden werden, da die Unterseite der Marken chemische Klebstoffe enthält. Wenn Sie häufig Marken aufkleben, dann lohnt sich der Kauf eines kleinen Briefmarken-Befeuchters. Hierbei handelt es sich um eine Schale mit einem kleinen Schwämmchen, welches genau die richtige Menge an Wasser abgibt.

Porto online ausdrucken

Neben der klassischen Briefmarke, welche Sie in den Filialen der Deutschen Post kaufen können, besteht auch die Möglichkeit, das Porto online auszudrucken. Sie bezahlen in diesem Fall die Gebühren direkt über das Internet, wobei keine Zusatzgebühren berechnet werden. Anschließend können Sie die Briefmarken selbst ausdrucken, beispielsweise direkt auf den Brief oder auf Papier.

Tipp: Auch hierbei haben Sie die Möglichkeit, das Motiv für die Briefmarken selbst auszuwählen.

Tipps für Schnellleser:

  • Kennzeichnung als Werbesendung: keine Freimachung notwendig
  • fehlende Kennzeichnung: Freimachung notwendig
  • Text im Briefmarkenfeld irrelevant
  • auf ausreichende Frankierung achten
  • bei Nichtbeachtung Strafporto
  • Empfänger muss Sendung nicht annehmen
  • Sendung geht an Absender zurück
  • Absender nicht ermittelbar: Brief vernichtet
  • selbstklebende oder nassklebende Briefmarken
  • Briefmarken online ausdrucken
  • Brief bis 20 Gramm: 0,62 Euro
  • Brief bis 50 Gramm: 0,85 Euro
  • Brief bis 500 Gramm: 1,45 Euro
  • Brief bis 1.000 Gramm: 2,40 Euro
  • Postkarte: 0,45 Euro
  • zusätzlich maximale Größen beachten

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