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Bausachverständiger/Baugutachter engagieren – Kosten-Übersicht

Bausachverständiger/Baugutachter engagieren

Die wahren finanziellen Auswirkungen von Mängeln an Gebäuden werden oftmals ohne einen Gutachter nicht korrekt eingeschätzt. Ein Bausachverständiger hilft Ihnen dabei, Ihr Kapital und Eigentum zu schützen, indem er eine fachliche Abschätzung der Lage vornimmt. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Kosten Sie für die Begutachtung und die Erstellung von schriftlichen Ausführungen rechnen müssen.

Viele Menschen scheuen sich aus Angst vor den Kosten, einen Baugutachter zu beauftragen. Sie befürchten, dass die Ausgaben in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Dieser Angst muss jedoch widersprochen werden, da die Risiken bei einem Hauskauf ohne Sachverständigen hoch sind. Werden bauliche Mängel zu spät erkannt, dann können hohe Folgekosten entstehen. Dem gegenüber stehen dann kalkulierbare und relativ günstige Ausgaben für den Bausachverständigen. Benötigen Sie keine schriftliche Ausführung sondern lediglich eine Information über die vorhandenen Mängel, dann reduzieren sich die Kosten. Wichtig ist, dass die Preise von den genauen Leistungen abhängen, sodass wir die Kalkulationen nach Einsatzfällen sortiert haben.

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Aufgaben vom Baugutachter

Kosten und Beispiele

Ein Bausachverständiger bewertet Immobilien, deckt Mängel auf und berät Kunden vor dem Kauf beziehungsweise während des Baus. Er erstellt Wertgutachten, sorgt auf der Baustelle für die Qualitätssicherung und ist für die Anfertigung von bautechnischen Gutachten verantwortlich. Die Energieberatung ist ein relativ neues und modernes Aufgabenfeld. Zertifizierte Sachverständige erstellen Gutachten, die vor Gericht genutzt werden können. Es werden Vor-Ort-Termine durchgeführt und Unterlagen ausgewertet. Die Kosten für die Arbeit hängen von dem Umfang der Beurteilung, den Inhalten und der Länge des Gutachtens ab. Im Folgenden finden Sie eine Darstellung der Kosten in Abhängigkeit von den beauftragten Leistungen:

Bauschadenanalyse

Die Kosten für die Bauschadenanalyse werden meistens nach Aufwand und Anfahrtskosten berechnet. Bausachverständige setzen im Mittel einen Stundenlohn von 70 bis 80 Euro an. Die Anfahrtskosten können pauschal, nach gefahrenen Kilometern oder in Abhängigkeit von der Höhe der Arbeitskosten bestimmt werden. Soll ein schriftliches Guthaben angefertigt werden, dann wird dieses mit rund 40 Euro pro Seite veranschlagt.

Beispielrechnung

Familie X möchte nach einem Wasserrohrbruch eine Schadensbegutachtung durchführen lassen. Das Objekt befindet sich in Frankfurt, rund 3 Kilometer vom Firmensitz des Bausachverständigen entfernt. Es wird ein Stundenlohn von 70 Euro vereinbart. Die Fahrtkosten werden pauschal mit 5 Prozent der Gesamtsumme (Arbeitskosten) veranschlagt. Der Bausachverständige benötigt für den Vor-Ort-Termin 2 Stunden. Er fertig im Anschluss ein Gutachten mit einem Umfang von 10 Seiten an. Für Familie X entstehen folgende Kosten:

Arbeitskosten: 70 Euro/Stunde x 2 Stunden = 140 Euro
Fahrtkosten: 5 Prozent x 140 Euro = 7 Euro
Gutachten: 40 Euro/Seite x 10 Seiten = 400 Euro
Gesamtkosten: 547 Euro

Tipp: Der voraussichtliche Seitenumfang für das Gutachten kann nach dem Vor-Ort-Termin am besten abgeschätzt werden. Achten Sie vor der Beauftragung auf eine genaue Festlegung der Leistungen, um anschließend keine höheren Kosten als erwartet zu haben.

Wohnflächenberechnung

Die Kosten für die Wohnflächenberechnung werden meistens über die Anzahl der Zimmer kalkuliert. Hierbei existieren große, regionale Unterschiede. Sie können folgende Tabelle als Richtwert für die durchschnittlichen Kosten verwenden:

1-Zimmer-Wohnung: 100 Euro
2-Zimmer-Wohnung: 220 Euro
3-Zimmer-Wohnung: 360 Euro
4-Zimmer-Wohnung: 520 Euro
5-Zimmer-Wohnung: 700 Euro

Grundriss

Beratung vor dem Hauskauf

Möchten Sie eine Immobilie erwerben, dann ist die Beauftragung eines Bausachverständigen vorteilhaft, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Liegen Baumängel vor, mindert dies den Kaufpreis. Die Kosten für die Hauskaufberatung werden meistens pauschal angesetzt. Sie müssen mit folgenden Ausgaben rechnen:

  • Einfamilienhaus: Ein durchschnittliches Immobilienhaus verursacht Kosten für die Kaufberatung in Höhe von rund 400 Euro.
  • Zweifamilienhaus: Für ein Zweifamilienhaus hingegen berechnen Bausachverständige meistens rund 500 Euro.
  • kleinere Gewerbeimmobilien oder größere Wohngebäude: Objekte mit einer Größe von bis zu 500 m² werden mit circa 600 veranschlagt.
  • größere Gewerbeobjekte: Für größere Gewerbeobjekte werden individuelle Preise bestimmt. Es existieren große Unterschiede in Bezug auf die Bauform und die Nutzfläche.

Tipp: Die genannten Preise beinhalten die Kosten für die Anfahrt und die Abfahrt. Achten Sie bei der Auftragserstellung darauf, ob die Fahrtkosten bereits in der Preisangabe eingerechnet sind.

Gutachten bei Schimmelbefall

Die Kosten für ein Schimmelpilzgutachten hängen vom Ausmaß des Befalls ab. Je mehr Stellen im Haus betroffen sind, desto aufwendiger ist die Arbeit. Der Baugutachter fertigt Fotos an und erstellt im Anschluss an den Vor-Ort-Termin auf Wunsch ein schriftliches Gutachten. Für ein einfaches Gutachten müssen Sie mit rund 5 bis 6 Seiten zu je 40 Euro rechnen. Liegen mehrere befallene Stellen vor, dann erhöht sich der Umfang der schriftlichen Ausführung und der Kosten. Die Begutachtung des Schadens sowie die Anfertigung der Fotos werden mit 250 bis 350 Euro berechnet.

Energieberatung

Allgemeine Energieberatung

Bausachverständige können sich auf unterschiedliche Bereiche spezialisieren, wie beispielsweise die Energieberatung. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins werden Wärmebrücken identifiziert. Sie erkennen dabei, welche Kostenfallen im Haus existieren und wie Sie diese beheben können. Zum einen existiert bei der Kostenbestimmung die Möglichkeit, Arbeitszeiten stundenweise zu berechnen. Die meisten Bausachverständigen bieten allerdings die Kostenberechnung nach Identifizierten Wärmebrücken an. Die Hausbesitzer können direkt den Zusammenhang zwischen den Investitionskosten und dem zukünftigen Nutzen erkennen. Die erste Wärmebrücke kostet im Mittel 150 Euro. Werden mehrere Wärmebrücken gefunden, dann werden für die zweite, die dritte und alle weiteren Wärmebrücken jeweils lediglich 100 Euro berechnet.

Energieberatung für KfW und Bafa

  • Sachverständigenerklärung + Antragsstellung bei der KfW: 150 Euro
  • Energieberatung für Gebäude mit beheizbarer Nutzfläche von maximal 150 m²: 700 Euro bis 900 Euro
  • Energieberatung für Gebäude mit beheizbarer Nutzfläche von 150 bis 200 m²: 800 Euro bis 1.000 Euro

Energieausweis

Energieausweis

Der Energieausweis ist für einige Nutzungsarten des Gebäudes vorgeschrieben. Er ist für Hausbesitzer generell interessant, da der Energieverbrauch die Betriebskosten bestimmt. Je besser die Immobilie bewertet wird, desto höher ist der potentielle Verkaufspreis. Für die Anfertigung des Energieausweises inklusive der Bestimmung der darin dargestellten Werte berechnet der Bausachverständige im Falle eines einfachen Einfamilienhauses rund 700 Euro. Für ein Zweifamilienhaus müssen Sie mit Ausgaben in Höhe von rund 750 Euro rechnen.

Wertgutachten

Viele Baugutachter agieren parallel als Immobiliengutachter. Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens hängen meistens vom Gebäudewert ab. Für ein Einfamilienhaus können Sie mit Ausgaben von rund 1.500 bis 2.000 Euro rechnen. Sie erhalten für den Preis ein circa 25 Seiten umfassendes schriftliches Gutachten, welches auch vor Gericht eingesetzt werden kann. Ist ein Kurzgutachten ausreichend, beispielsweise um eine Kaufentscheidung treffen zu können, dann werden oftmals 600 bis 700 Euro berechnet.

Wichtige Fragen

Wie kann ich die Kosten niedrig halten?

Die Kosten hängen vom Aufwand ab, wodurch sich Ihnen Einsparpotential bietet. Benötigen Sie kein schriftliches Gutachten sondern möchten sich lediglich über die vorhandenen Schäden informieren, dann können Sie die Gebühren für das Anfertigen des Gutachtens einsparen. In vielen Fällen ist das Gutachten der größte Kostenpunkt, wodurch die Frage nach der Notwendigkeit der schriftlichen Ausführungen umso wichtiger wird. Beachten Sie jedoch, dass für gerichtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise mit der Baufirma, ein Beweis in Form eines Gutachtens erforderlich ist.

Tipp: Überprüfen Sie, ob im Falle von gerichtlichen Streitigkeiten eine Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung möglich ist.

Wer muss die Kosten für den Bausachverständigen übernehmen?

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der den Bausachverständigen engagiert, die Kosten tragen muss. Allerdings ist es möglich, eine Kostenübernahme durch andere Parteien zu erwirken. Zunächst einmal ist der Auftraggeber dem Sachverständigen zur Zahlung des vereinbarten Endgeldes verpflichtet. Wird durch ein Gericht festgestellt, dass die gegnerische Partei den vollen Betrag oder einen Teilbetrag übernehmen muss, dann erhalten Sie die Kosten erstattet. In einigen Fällen ist es auch möglich, von der eigenen Rechtschutzversicherung eine vorläufige Kostenübernahme zu erwirken, sofern das Gutachten für einen Rechtsstreit benötigt wird. Liegen beispielsweise bauliche Mängel vor, die durch eine Baufirma verursacht wurden, dann findet die Beauftragung des Bausachverständigen häufig im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung statt. Wird das Gutachten hingegen vor einer Kaufentscheidung benötigt, dann tritt in der Regel der potentielle Käufer als Auftraggeber in Erscheinung.

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